Kein Verstoß gegen Menschenwürde:
Foto zum Terror von Paris: Jugendschützer sprechen Bild.de frei
Ein blutiges Motiv aus den Tagen nach den Anschlägen von Paris auf Bild.de: Das "Bataclan-Foto" mit vielen Toten durfte die Springer-Seite laut KJM durchaus zeigen.
Bild.de hat beim Veröffentlichen eines Fotos, das nach den Anschlägen von Paris zahlreiche Leichen im Pariser Konzertsaal Bataclan zeigt, nach Ansicht der KJM nicht gegen die Menschenwürde verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommen die Jugendmedienschützer nach ihrer Prüfung.
Die Begründung der KJM in Sachen "Bataclan-Foto" lautet so:
"Zum einen bietet das in das Angebot eingebundene Foto einen Überblick über einen großen Ausschnitt des gesamten Tatorts. Die Leichen nehmen dabei nur einen geringen Teil an der Gesamtfläche der Abbildung ein. Gesichter sind nicht zu erkennen und es werden keine Verletzungen in den Fokus der Abbildung gerückt. Somit wurde die Subjektqualität der abgebildeten Menschen nicht missachtet.
Zum anderen umfasst die Pressefreiheit die freie Wahl der Art und Weise, in der über ein Ereignis berichtet wird. Der Artikel behandelt ein Ereignis des aktuellen Tagesgeschehens von größtem öffentlichem Interesse und das Foto soll die Dramatik der Ereignisse sowie ihre schrecklichen Folgen veranschaulichen. Es kann zudem angenommen werden, dass Bilddokumente die Authentizität der Berichterstattung erhöhen. Somit lag ein berechtigtes Interesse für die Form der Darstellung und Berichterstattung vor."
Ein Verstoß gegen die Menschenwürde liegt laut der Jugendschutzkommission dann vor, wenn Menschen leidend oder sterbend dargestellt und dabei zum Objekt herabgewürdigt werden. Darüber hinaus muss die Darstellung ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt. Reine Geschmacksfragen – darüber urteilt die KJM nicht.
Hintergrund: Bei Terroranschlägen in Paris sind im November 89 Menschen ermordert wurden. Die Springer-Seite Bild.de zeigte ein Foto mit zahlreiche Leichen, die auf dem blutverschmierten Boden "in deutlich sichtbaren Blutlachen“ liegen, wie es die KJM fomuliert.