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Erdogan-Affäre:
Gericht entscheidet am 2. November über Böhmermanns "Schmähgedicht"

Jetzt war es ja lange ruhig ums Thema: Nun meldet das Hamburger Landgericht, dass es am 2. November zur Verhandlung kommt.

Text: W&V Redaktion

26. September 2016

Jan Böhmermann war Ende März dem türkischen Präsidenten mit seiner Satire zu nah getreten.
Jan Böhmermann war Ende März dem türkischen Präsidenten mit seiner Satire zu nah getreten.

Foto: ZDF Neo/Neo Magazin Royale

Jetzt war es ja lange ruhig ums Thema: Nun meldet das Hamburger Landgericht, dass es am 2. November zur Verhandlung kommt wegen der Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Satiriker Jan Böhmermann. Die Zivilkammer des Landgerichts wird sich in einer mündlichen Verhandlung mit dem Streit um das Gedicht "Schmähkritik" befassen. Eine Entscheidung sei an diesem Tag nicht zu erwarteten, teilte ein Gerichtssprecher am Montag der DPA mit. Für die Urteilsverkündung werde es einen weiteren Termin geben. Erdogan will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird.

Auf Antrag Erdogans hatte das Hamburger Landgericht bereits am 17. Mai eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Böhmermann erlassen. Böhmermann darf den größeren Teil seines Gedichts, das er am 31. März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte, damit nicht wiederholen. Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdogan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse. Im Fall einer Zuwiderhandlung droht Böhmermann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Neben dem Presseverfahren in Hamburg läuft in Mainz noch ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dies wurde möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte. (dpa)


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