Ein Anwalt von ProSiebenSat.1 sprach von "freikaufen", Verleger hatten das Eyeo-Vorgehen vor einigen Monaten bereits als "Wegelagerei" bezeichnet. Die vorherige Instanz hatte die Klagen von "SZ" und ProSiebenSat.1 weitgehend abgewiesen. Dagegen legten die Medienunternehmen Rechtsmittel ein.

Der Blocker mit über 100 Millionen Nutzern ist vielen Medienunternehmen ein Dorn im Auge. Im Sommer 2016 erzielte der Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln einen Teilerfolg gegen Eyeo.