
"Tagesschau"-App:
NDR zieht vor das Verfassungsgericht
Der Streit um die "Tagesschau"-App zieht noch weitere Kreise: Jetzt will der NDR bis ins Bundesverfassungsgericht eskalieren.

Foto: Das Erste
Der Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App geht weiter. Der NDR zieht vors Bundesverfassungsgericht. Der NDR-Justiziar Michael Kühn hat in einer Mitteilung des öffentlich-rechtlichen Senders bekundet: "Der NDR hat nach gründlicher Prüfung entschieden, das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall anzurufen, um das Verbot einer gesamten Ausgabe der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 überprüfen zu lassen und um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen."
Das OLG Köln hatte die Ausgabe der "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 als "in unzulässiger Weise presseähnlich" bewertet. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Zeitungen Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: "Frankfurter Allgemeine Zeitung", Süddeutsche Zeitung", "Die Welt", "Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Kölner Stadt-Anzeiger", "Rheinische Post", "Ruhr Nachrichten" und "Flensburger Tageblatt" hatten gegen die "Tagesschau"-App geklagt. Sie waren der Ansicht, deren kostenlose App habe ein zu umfangreiches Textangebot und verzerre den Markt, weil sie über den Rundfunkbeitrag finanziert werde. Der NDR erklärte in der Mail zudem, unabhängig davon sei es dem Sender wichtig, "dass auch weiterhin konstruktive Gespräche mit den Verlegern geführt werden".
Der BDZV reagierte indessen verwundert über den NDR. "Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung hierzu bereits die Grundrechte der Rundfunk- und der Pressefreiheit sorgsam abgewogen - mit dem Ergebnis, dass das Verbot presseähnlicher Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Schutz der Presse verfassungsrechtlich geboten ist," erklärte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verlegerverbands.
W&V Online/dpa