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Product Placement von Bahlsen:
RTL findet sich mit "Dschungelcamp"-Urteil ab

RTL hat sich im Streit um eine Bahlsen-Produktplatzierung mit einer Niederlage vor Gericht abgefunden. Die Dschungelbewohner wurden damals mit Pick-up-Riegeln belohnt.

Text: W&V Redaktion

23. September 2016

Die Dschungelbewohner wurden 2014 mit Pick-up-Riegeln belohnt.
Die Dschungelbewohner wurden 2014 mit Pick-up-Riegeln belohnt.

Foto: RTL

Der Fernsehsender RTL hat sich im Streit um eine Keks-Produktplatzierung der Marke Bahlsen in der Dschungelcamp-Show "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" mit einer Niederlage vor Gericht abgefunden. "Das Urteil ist rechtskräftig", sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes in Hannover. Vor diesem Gericht hatte der Kölner Privatsender im Februar eine Niederlage erlitten. Die 7. Kammer entschied damals, dass es RTL mit der Zurschaustellung eines Bahlsen-Riegels Anfang 2014 teilweise überzogen habe. Die Süßigkeiten der Marke Pick up waren eine Belohnung für die Teilnehmer im australischen Busch, die tagelang nur Bohnen und Reis vorgesetzt bekamen - und sich dann entsprechend begeistert zeigten. 

RTL hatte nicht ausgeschlossen, für eine Berufung vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu ziehen. "Wir haben keine Berufung beantragt, zumal es sich um eine reine Einzelfallentscheidung handelt", sagte nun ein Sprecher des Kölner Privatsenders am Freitag.

Produktplatzierungen sind nach dem Rundfunkstaatsvertrag zwar generell verboten, aber im Ausnahmefall unter strengen Auflagen möglich. Im Dschungelcamp gab es aus Sicht des Gerichtes aber "eine übertriebene verbale Lobpreisung des Produkts durch Akteure in der Sendung". Das habe den erlaubten Rahmen gesprengt. Der Fall war vor dem Gericht in Hannover gelandet, weil die Niedersächsische Landesmedienanstalt NLM für RTL zuständig ist.

W&V Online/dpa


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