Die Darstellung auf dem "Spiegel" erinnerte manche Betrachter an Enthauptungen durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Beim Presserat gingen 21 Beschwerden dagegen ein. Die Kritik lautete unter anderem, die Darstellung sei diffamierend und ehrverletzend. Beide Vorwürfe treffen nach Einschätzung des Presserats nicht zu.

Hier nochmals das Motiv:

Quelle: "Der Spiegel"

Warum der Presserat auch "Charlie Hebdo" verschont

Als ebenfalls unbegründet wies der Presserat übrigens eine Beschwerde gegen ein Titelbild der deutschen Ausgabe von "Charlie Hebdo" zurück: Das Satiremagazin hatte in Anlehnung an das Trump-Titelbild Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit einem blutigen Messer in der einen und dem abgeschnittenen Kopf des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz in der anderen Hand gezeigt.

Die Redaktion von "Charlie Hebdo" hatte erklärt, sich an den "Spiegel"-Titel anzulehnen, sei eine Geste des Respekts gegenüber den Kollegen in Hamburg gewesen, nachdem diese für ihr Cover viel Kritik hätten einstecken müssen. Nach Ansicht des Presserates ist die Darstellung eine provokante satirische Auseinandersetzung in Form einer Karikatur. Sie überschreite aber keine presseethische Grenze.

Das Motiv finden Sie hier.

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.