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Weg frei für Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz

Bundestag und Bundesrat haben dem Kompromiss zum Zugriff auf Handynutzer-Daten zugestimmt: Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss künftig mit Verfolgung rechnen.

Text:

26. März 2021

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, kann künftig schärfer bestraft werden.
Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, kann künftig schärfer bestraft werden.

Foto: Unsplash/Bill

Bundestag und Bundesrat haben den Weg frei gemacht für das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Sowohl das Parlament als auch die Länderkammer stimmten am Freitag in Berlin einem diese Woche im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum behördlichen Zugriff auf Handynutzer-Daten zu.

Die ausstehende Neuregelung zu diesen so genannten Bestandsdaten hatte auch das neue Gesetz zu Hass und Hetze aufgehalten, in dem bislang ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte es im vergangenen Jahr wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt.

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss damit künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.

Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, etwa das Auto anzustecken, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.


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