WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • W&V Abo
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Social Media:
Weg frei für Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz

Bundestag und Bundesrat haben dem Kompromiss zum Zugriff auf Handynutzer-Daten zugestimmt: Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss künftig mit Verfolgung rechnen.

Text:

26. März 2021

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, kann künftig schärfer bestraft werden.
Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, kann künftig schärfer bestraft werden.

Foto: Unsplash/Bill

Bundestag und Bundesrat haben den Weg frei gemacht für das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Sowohl das Parlament als auch die Länderkammer stimmten am Freitag in Berlin einem diese Woche im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum behördlichen Zugriff auf Handynutzer-Daten zu.

Die ausstehende Neuregelung zu diesen so genannten Bestandsdaten hatte auch das neue Gesetz zu Hass und Hetze aufgehalten, in dem bislang ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte es im vergangenen Jahr wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt.

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss damit künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.

Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, etwa das Auto anzustecken, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.


Mehr zum Thema:

Politik Recht Facebook Archiv


12.06.2026 | RHENAG Rheinische Energie AG | Siegburg Web-Manager / Digital Marketing Manager (m/w/d)
RHENAG Rheinische Energie AG Logo
12.06.2026 | Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH | München, Würzburg, Oldenburg, Hannover, Berlin Crossmedia-Redakteur (m/w/d) Landtechnik
Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH Logo
09.06.2026 | dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH | München, Würzburg, Oldenburg, Hannover, Berlin Online Marketing Manager (m/w/d)
dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH Logo
03.06.2026 | Schütz Dental GmbH | Rosbach Junior Online Marketing Manager (m/w/div.) in Voll- oder Teilzeit
Schütz Dental GmbH Logo
02.06.2026 | Arrow Global Germany GmbH | Ratingen (Senior) Marketing Manager (m/w/d)
Arrow Global Germany GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv W&V Abo
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen Vertrag widerrufen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2026 - W&V | All right reserved

© 2026 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.