
Ausnahmen der EU-Regeln:
Wo Geoblocking Streaming-Fans immer noch bremst
Grenzenloses Streamen mit dem Abo von Netflix oder Sky im EU-Ausland? Mitnichten. Der Geoblocking-Wegfall hat seine Grenzen.

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Verbraucher können sich von 2018 an Filme, Serien und Sportevents über ihre zuhause abonnierten Streamingdienste überall in Europa ansehen. So weit, so gut. Diese Verordnung hat das Europaparlament am Donnerstag verabschiedet.
Bislang verhinderten die meist auf einzelne Länder beschränkte Lizenzrechte die Nutzung der im Heimatland abonnierten Internetdienste, wenn der Nutzer auf Reisen ging. Netflix, Amazon Prime Video oder das Sportangebot von Sky Go profitieren nun vom "Wegfall" des Schlagbaums.
Doch die neue Verordnung ändert nichts am Urheberrecht selbst. Wenn jemand aus dem EU-Ausland zuschaut, wird ab dem kommenden Jahr so getan, als ob der Zugriff aus dem Heimatland passiere. Die reisenden Fans werden dann die gleichen Inhalte sehen können wie daheim. Und wenn es der Streaming- oder Pay-TV-Anbieter möglich macht, auch mehr. Zusätzliche Gebühren für den Abruf im Ausland dürfen nicht anfallen.
Wo im Geoblocking weiter Grenzen gelten
Damit das Ganze allerdings greift, müssen Netflix und Co. prüfen, in welchem Land ihre Kunden ihren Wohnsitz haben. Dafür können sie sich beispielsweise auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen. In den kostenlosen Mediatheken der TV-Sender werden Zuschauer deshalb voraussichtlich auch in Zukunft auf Geoblocking stoßen.
Der Grund: Zwar erlauben die neuen EU-Regeln neben Pay-Angeboten auch den Anbietern von frei verfügbaren Inhalten, diese im Ausland innerhalb europäischer Grenzen zugänglich zu machen. Doch trifft auch sie die Pflicht, das Wohnsitzland des Nutzers zu prüfen. Dafür werden ihnen aber in der Regel die nötigen Daten fehlen.
Freie Mediatheken wie jene von ProSiebenSat.1 oder ARD und ZDF werden dann in die Röhre schauen. Somit wird die bisher bekannte Fehlermeldung "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar" auch künftig nicht ganz verschwinden. Auch rein werbefinanzierte (Youtube) scheiden damit schon aus.
Wie die Regeln zusätzlich eingeschränkt werden
Die neuen Regeln im Bereich Geoblocking gelten außerdem nur für "vorübergehende" Auslandsaufenthalte. Wie lange das ist, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Neben einem Urlaub soll es auch für einen Studienaufenthalt gelten. Wer seinen Wohnsitz aber komplett nach Spanien verlegt, wird die Bundesliga nicht über ein deutsches Sky-Abo anschauen können.
Hier sind die neuen Regeln gegen das Geoblocking ähnlich schwammig wie beim vermeintlichen Abschaffen der Roaminggebühren für Mobilfunkbenutzer vor einigen Monaten. Das im Heimatland vereinbarte Datenvolumen kann zwar im EU-Ausland genutzt werden, doch zeitlich begrenzt. Mit der freien Wahl eines Netzbetreibers über Grenzen hinweg hat das nichts zu tun. Das Gleiche gilt für die Regeln im Streaming.
Noch müssen Anfang Juni die EU-Mitgliedstaaten der Reform noch ihr offizielles Okay geben, was allerdings nur als Formsache gilt. Bereits im Februar hatten sich Vertreter von Parlament, Rat und EU-Kommission auf den Kompromiss geeinigt.
ps/dpa