
"Presseähnliche Nachrichtenangebote":
Zeitungsverleger klagen gegen RBB Online
Das Landgericht Potsdam soll entscheiden, ob der ARD-Sender RBB im Netz zu presseähnlich berichtet und damit Verlagen Konkurrenz macht.

Foto: Screenshot www.rbb-online.de
Mehrere regionale Zeitungsverleger ziehen gegen das Internet-Angebot des öffentlich-rechtlichen RBB vor Gericht. Auf RBB Online seien presseähnliche Nachrichtenangebote abrufbar, die in dieser Form gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und den Rundfunkstaatsvertrag verstießen.
Wie der Verband der Zeitungsverlage in Berlin und Ostdeutschland (VZBO) mitteilt, haben die "Märkische Allgemeine Zeitung", die "Märkische Oderzeitung, die "Lausitzer Rundschau", die "Volksstimme" aus Magdeburg und die Berliner "B.Z." vor dem Landgericht Potsdam Klage erhoben.
Der Schritt sei unvermeidlich, nachdem sich der RBB geweigert habe, nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Erst nach der Abmahnung habe der Sender begonnen, bei presseähnlichen Textbeiträgen einen Bezug zu einer Sendung herzustellen. Der RBB wollte sich auf Anfrage zum laufenden Verfahren nicht äußern.
Seit Jahren schwelt der Streit im Netz
Der Streit an sich ist nichts Neues: Seit Jahren zoffen sich Zeitungsverleger und die Öffentlich-Rechtlichen um das digitale Angebot von ARD und ZDF. So hatte das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die "Tagesschau"-App, so wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 abrufbar war, presseähnlich und damit unzulässig sei. Damit hatte die Klage von elf Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg.
Die Verlage fordern ein deutlich geringeres Textangebot auf den Nachrichten-Seiten der per Rundfunkbeitrag finanzierten Sender. Sie sehen darin eine von allen deutschen Haushalten subventionierte Konkurrenz.
W&V Online/dpa