Gema erringt Teilsieg gegen Youtube
Das Landgericht Hamburg hat der Gema in ihrem Rechtsstreit gegen Youtube in erster Instanz teilweise recht gegeben. Das Video-Portal muss demnach sieben Musiktitel aus dem Repertoire der Gema aus seinem Angebot entfernen.
Das Landgericht Hamburg hat der Gema in ihrem Rechtsstreit gegen Youtubein erster Instanz teilweise recht gegeben. Das Video-Portal muss demnach sieben Musiktitel aus dem Repertoire der Gema aus seinem Angebot entfernen. Geklagt hatte die Gema gegen die Verwendung von zwölf Titeln. Bei den anderen Titeln sei nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende Videos erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien, so das Gericht. Es befand außerdem, dass die Google-Tochterfirma eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne. "Wir hätten lieber gesehen, dass Youtube als Täter verurteilt wird, aber durch die Störer-Haftung fühlen wir uns bestätigt", so Kerstin Bäcker, Anwältin der Verwertungsgesellschaft Gema. Als Sieger sieht sich auch Google: "Wir haben in der Hauptsache gewonnen", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck an. Beide Parteien kündigten an, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Sollte Youtube die Videos nicht entfernen, müsste das Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro bezahlen, andernfalls droht Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten.
Zum Hintergrund: Schon seit Jahren streiten sich Youtube und die Gema um die Haftung für urheberrechtsverletzende Videos auf der Video-Plattform. Ausgangspunkt des Streits ist die Frage, ob Youtube ein reiner Plattform-Betreiber ist, der für die Inhalte der Nutzer nicht verantwortlich ist, oder ob sich YouTube das hochgeladene Material der Nutzer aneignet und somit auch für sie verantwortlich ist. Die Gema argumentierte damit, dass Youtube die Videos mit Werbung verknüpft. Auf diese Weise mache sich das Unternehmen die Inhalte zu Eigen und erwirtschafte damit einen erheblichen finanziellen Gewinn.
Verhandlungen zwischen Youtube und Gema scheiterten, weshalb der Rechteverwerter vor Gericht zog. Seit dem 1. April 2009 gibt es keinen Vertrag mehr zwischen der Gema und YouTube. Nach Ansicht der Gema werden daher seitdem alle Werke aus ihrem Repertoire, die auf Youtube auftauchen, illegal genutzt. Mit den werbefinanzierten Musik-Streaming-Diensten Simfy und Deezer hat die Gema bereits Verträge. Seit Dezember 2011 hat sie einen Tarif, bei dem sie 10,25 Prozent der Werbeeinnahmen erhält vorsieht. Bei Diensten mit "hoher Interaktivität", zu denen YouTube zählen dürfte, werden ohne Rabatt 0,6 Cent pro abgerufenem Stream fällig.
Da bei Urheberrechtsverletzungen im Internet der sogenannte fliegende Gerichtsstand gilt, konnte sich die Gema das Gericht aussuchen. Dass sie sich dabei an das Landgericht Hamburg wandte, dürfte kein Zufall gewesen sein. “Die Hamburger Gerichte sind für ihre sehr urheberfreundliche Rechtsprechung bekannt.“ Erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke.
Die Gema hofft darauf, dass der Rechtsstreit zum Präzedenzfall für die Haftung von Plattformbetreibern in Deutschland wird. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da Google noch Revision einlegen könnte.
Aktuell versucht die Gema mit einer breiten Imagekampagne die Öffentlichkeit für Belange der Musikautoren sensibilisieren.
(fm/dpa)