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Klage:
70.000 Euro Schadenersatz-Forderung für negative Amazon-Bewertung

Das Landgericht Augsburg wird sich im Juni mit der Schadenersatzklage eines Amazon-Händlers beschäftigen. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, verlangt der Shop-Betreiber 70.000 Euro von einem unzufriedenen Kunden, der nach einer Bestellung eine negative Bewertung geschrieben hatte.

Text: Franziska Mozart

25. April 2014

Das Landgericht Augsburg wird sich im Juni mit der Schadenersatzklage eines Amazon-Händlers beschäftigen. Wie die "Augsburger Allgemeine" berichtet, verlangt der Shop-Betreiber 70.000 Euro von einem unzufriedenen Kunden, der nach einer Bestellung eine negative Bewertung geschrieben hatte.

Zunächst versuchte der Händler offenbar, den Kunden dazu zu bewegen, die negative Bewertung zu löschen. Darüber beschwerte sich der Mann bei Amazon direkt. Später wurde das Verkäuferkonto geschlossen. Der Kläger rechnet damit, dass ihm 39.000 Euro durch die Sperrung entgangen seien.  

Rechtsanwalt Alexander Meyer, der den Amazon-Kunden vertritt, sagte der "Augsburger Allgemeinen", er gehe nicht davon aus, dass der Händler mit seiner Klage Recht bekäme. Es sei völlig unklar, ob genau die Beschwerde seines Mandaten zur Schließung des Verkäuferkontos geführt habe. "Zum anderen geht es hier um eine erlaubte Meinungsäußerung."

Auslöser für den ganzen Ärger war übrigens ein Fliegengitter für 22,51 Euro und eine unverständliche Anleitung.


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Franziska Mozart
Autor: Franziska Mozart

Franziska Mozart berichtet seit vielen Jahren über die Marketing- und Medien-Branche. Die freie Journalistin beschäftigt sich am liebsten mit Nachhaltigkeit und Digitalisierung und am allerliebsten mit der Schnittstelle dieser beiden Bereiche. Für die W&V ist sie regelmäßig als Nachrichtenchefin tätig und betreut den Green CMO Award sowie den Deutschen Mediapreis betreut. Sie gilt als Expertin zum Thema Nachhaltigkeitsmarketing und ist Co-Autorin des Buches "Superpower Sustainable Marketing".


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