Die Wettbewerbsbehörde prangerte unter anderem an, dass die Rolle der beiden Großhändler lediglich darauf reduziert gewesen sei, von Apple festgeschriebene Artikelmengen weiterzuleiten. Zwischen ihnen selbst habe es keine Konkurrenz gegeben. Bei Vertragshändlern habe Apple enge Grenzen für Werbeaktionen gesetzt. So wird eBizcuss von der Behörde mit der Aussage zitiert, man sei von Apple aufgefordert worden, die Preise zu erhöhen, wenn Geräte günstiger als vom Konzern selbst verkauft worden seien. Zugleich habe Apple seine spezialisierten Händler vertraglich daran gehindert, europaweit Geschäfte aufzumachen, die exklusiv konkurrierende Marken verkauften.