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Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
Facebook darf zum Aufspüren von Beleidigungen gezwungen werden

Der EuGH stärkt die Rechte von Menschen, die zu Opfer von Hasskommentaren werden: Facebook darf von den Gerichten künftig zum Suchen und Löschen rechtswidriger Beleidigungen gezwungen werden.

Text:

4. Oktober 2019

Facebook-Headquarter in Menlo Park.
Facebook-Headquarter in Menlo Park.

Foto: Facebook

Das EU-Recht stehe entsprechenden Anordnungen nationaler Gerichte nicht entgegen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Unter Berücksichtigung internationalen Rechts könne sogar veranlasst werden, rechtswidrige Äußerungen weltweit zu suchen und diese zu löschen. Diese müssten allerdings mit automatisierten Techniken auffindbar sein.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung war der Fall der ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek. Sie hatte nach einer Unterlassungsverfügung gegen eine beleidigende Äußerung auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Kommentare gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH, zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre. Diese Richtlinie besagt, dass Host-Provider solange nicht für von den Nutzern veröffentlichte Informationen verantwortlich sind bis sie auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen werden.

Facebook äußert sich naturgemäß sehr kritisch zu dem Urteil. "Dieses Urteil wirft kritische Fragen rund um das Thema Meinungsfreiheit auf", sagte eine Sprecherin. Bei Facebook gebe es bereits heute Standards, die regelten, was Nutzer auf der Plattform machen können und was nicht. Zudem gebe es bereits Verfahren zur Einschränkung von Inhalten, die lokales Recht verletzten. Die Klägerin Glawischnig-Piesczek begrüßte das EuGH-Urteil hingegen als einen historischen Erfolg für den Persönlichkeitsschutz. (dpa/mw)


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