Konkret verfügte das BfJ das Bußgeld wegen des Facebook-Berichts für das erste Halbjahr 2018, in dem 886 Beschwerden gemäß NetzDG gemeldet wurden. Sie hätten zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt. Auch im Bericht für das zweite Halbjahr führte das Online-Netzwerk nur die Beschwerden aus dem NetzDG-Formular auf.

Wenn das Bundesamt den Einspruch abweist, kann Facebook vor das Amtsgericht Bonn ziehen. (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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