Für die MABB steht fest, dass es bei diesen Beispielen "um einen völlig anderen Sachverhalt geht als die Planung des Adenauerfernsehens für ein zweites deutsches Fernsehprogramm." Adenauer wollte einen zweiten, regierungsnahen Sender neben dem Ersten Deutschen Fernsehen etablieren, was das Bundesverfassungsgericht 1961 allerdings untersagte. In der Live-Konferenz von Angela Merkel und den anderen Beispielen aus der Politik sieht die MABB allerdings "Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsorganen im Zeitalter des Internets." Dennoch schränkt sie ein: "Eine abschließende Aussage der MABB zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es derzeit nicht geben."

"Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet", erklärt der Direktor der MABB, Hans Hege.


Franziska Mozart
Autor: Franziska Mozart

Sie arbeitet als freie Journalistin für die W&V. Sie hat hier angefangen im Digital-Ressort, als es so etwas noch gab, weil Digital eigenständig gedacht wurde. Heute, wo irgendwie jedes Thema eine digitale Komponente hat, interessiert sie sich für neue Technologien und wie diese in ein Gesamtkonzept passen.