WuV Homepage
Passwort vergessen?
  • Marketing
  • Agenturen
  • Medien
  • Tech
  • Karriere
  • Specials
  • Podcast
  • W&V+
  • W&V Data
  • Events & Akademie
  • Jobs
  • Newsletter
  • Whitepaper
  • Mediadaten
  • Abo
  • E-Paper
  • Webinar
  • Mehr
    • WerWoWas
    • Dossier
    • Services
    • Verlag
    • Kundenkonto
Login

Urteil des Landgerichts:
Taxi-Unternehmen geht in München gegen Uber vor

Das Landgericht München hat drei Uber-Apps in der Landeshauptstadt verboten. Ein örtliches Taxi-Unternehmen hatte geklagt - unter anderem ging es um angeblich stationierte Fahrer am Flughafen.

Text: Ulrike App

11. Februar 2020

Uber steht häufig in der Kritik.
Uber steht häufig in der Kritik.

Foto: Uber

Das Landgericht München hat am 10. Februar die Apps Uber Black, Uber X und Uber Van wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz in München verboten.

Bereits im Jahr 2018 hatte der BGH die App Uber Black in der damaligen Version untersagt. Eine Taxiunternehmerin aus München hat ebenfalls gegen das US-Unternehmen vor dem Landgericht München I geklagt und nun überwiegend Recht bekommen.

Nach Auffassung des Landgerichts verstoßen die drei Apps zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegen das Personenbeförderungsgesetz. Ein Uber-Sprecher betonte allerdings gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass die Apps mittlerweile auf eine aktuellere Version umgestellt seien.

Laut dem Gericht dürfen Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Diverse Zeugen hätten ausgesagt, dass Uber-Fahrer zum Beispiel am Flughafen München an einem bestimmten Platz auf Kunden warten. Uber nehme mit ihrem jetzigen Modell der Apps zumindest billigend in Kauf, dass ihre Fahrer die Entscheidungshoheit über den jeweiligen Auftrag behielten und gerade nicht der Mietwagenunternehmer, so das Landgericht.

Uber hatte zur Verteidigung unter anderem vorgebracht, dass man das Vorgehen mit den zuständigen Ordnungsbehörden abgesprochen habe. Dies reichte dem Landgericht jedoch nicht aus, denn eine ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Behörden konnte Uber nicht vorlegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Mehr zum Thema:

Apps, Innovation, Mobile, Mobilität, Recht, Tech


Ulrike App
Autor: Ulrike App

ist bei W&V Online für Digitalthemen zuständig. Und das hat nicht nur mit ihrem Nachnamen zu tun, sondern auch mit ihrer Leidenschaft für Gadgets und Social Media. Sie absolvierte vor ihrer Print-Zeit im Marketing-Ressort der W&V die Berliner Journalisten-Schule und arbeitete als freie Journalistin.


Aktuelle Stellenangebote

05.02.2021 | Moskito GmbH & Co. KG | Bremen

Leiter (w/m/d) Content Marketing - Content-Strategien

Moskito GmbH & Co. KG Logo
06.02.2021 | Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG | Stuttgart

Grafiker / Kommunikationsdesigner (m/w/d)

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG Logo
05.02.2021 | AOK-Bundesverband GbR | Berlin

Online-Projektmanager (m/w/d) Schwerpunkt Technik und SEO

AOK-Bundesverband GbR Logo
10.02.2021 | Civey GmbH | Berlin

Senior Online Redakteur (m/w/d) Newsroom Meinungsforschung

Civey GmbH Logo
09.02.2021 | Medialane GmbH | Berlin

PR Manager Berlin (m/w/d)

Medialane GmbH Logo
Alle Stellenangebote >
W&V+ W&V Data Marketing
Agenturen Medien Tech
Karriere Specials Podcast
Events & Akademie Jobs Newsletter Whitepaper
Mediadaten Abo E-Paper Webinar
WerWoWas Dossier Services Verlag

Kontakt | Impressum | Disclaimer | Datenschutz & Pflichten | Datenschutz-Einstellungen | AGB
Folgen Sie uns:

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.