Tech-Kolumne:
TechTäglich: Erster aufblasbarer E-Scooter
Vor dem Mittagessen die wichtigsten Meldungen des Tages – das ist TechTäglich, die Technik-Kolumne von W&V. Heute mit dem ersten aufblasbaren E-Scooter und dem ultimativen Bett für Gamer.
Erster aufblasbarer E-Scooter im Video
E-Scooter versorgen in den modernen Mobilitätsstrategien die letzte Meile, etwa von der Bus-Endhaltestelle drei Straßen weiter nach Hause. Häufig sind die Anbindungen aber noch so schlecht, dass man sich wünscht, seinen E-Scooter auch für längere Strecken einsetzen zu können. Das Gewicht sprach dagegen. Bisher! Denn mit dem Poimo, in Japan als Prototyp von Forschern entwickelt, ist nun der erste aufblasbare E-Scooter vorgestellt worden.
Der Fahrer des 5-Kilo-Rollers steht eher, als dass er sitzt, berichtet die BBC. Die Komponenten lassen sich bequem im Rucksack mitführen. Denn der Poimo kann in Räder, Lenkstange, Akku und Motor zerlegt werden. Das Gehäuse des E-Scooters wird mit einer Elektro-Pumpe aufgeblasen.
WLAN-Störerhaftung: Selbst PC-lose Omas blechen
2017 wurde die Reform zur WLAN-Störerhaftung verabschiedet. Viele Gerichtsentscheidungen lassen Rechtsexperten seitdem kopfschüttelnd zurück – so wie jetzt in Köln. Dort wurde eine 70-Jährige vom Amtsgericht Köln zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt, da sich die alte Frau wegen illegalen Filesharings strafbar gemacht haben soll. Der Schadenersatz muss nun an Kläger Warner Bros. entrichtet werden, obwohl sich die Rentnerin weder im Netz auskennt noch einen Computer besitzt. Die alte Dame beteuerte, sie nutze in ihrem Haushalt nur das Festnetz, habe gar keine PC-Kenntnisse.
Familie, Freunde und Besucher würden sich das offene Netz in der Hausgemeinschaft teilen. Dies beeindruckte die Richter nicht, die die IP-Adresse der angeblichen Täterin vom Provider erhalten hatten, welcher IP-Adressen generell eine Woche speichert. Die Adresse führte zu der 70-Jährigen, der Mutter eines Freifunkers. Die Frau konnte nicht wie gefordert beweisen, dass sie die illegalen Dateien nicht im Netz getauscht hatte. Diese "Darlegungslast" wird von Rechtsexperten kritisiert. Sie bevorteile den Kläger, der vor Gericht keine Tatsachen vortragen müsse, berichtet Heise.
Eigentlich dürfen die Inhaber von Urheberrechten weder Abmahnungen noch Schadenersatzforderungen aussprechen, sondern nach wiederholten Verstößen gegen das Copyright nur – auf eigene Kosten – Websperren einrichten. Dennoch finden sich immer wieder Richter, die das laut Bundesregierung "nur bedingt rechtssichere" Gesetz anders interpretieren. Unklar ist noch, ob die "seelisch belastete" 70-Jährige in Berufung geht.
Nach Floyds Tötung: Yelp unterstützt Black Community
Angesichts der aktuellen Ereignisse um George Floyds Tod hat das Restaurant- und Nightlife-Bewertungsportal Yelp zwei Initiativen gestartet. Neben einer Spende der Yelp Foundation in Höhe von 500.000 Dollar an soziale Organisationen will Yelp die Black Community auch ideell unterstützen. Motto: "We see you. We support you." Nutzer von Yelp werden in Zukunft die Möglichkeit erhalten, nach Geschäften zu suchen, die von Schwarzen geführt werden, erklärte CEO und Co-Founder Jeremy Stoppelman.
Das ist eine Reaktion auf aktuell starke Suchanfragen nach eben diesen Lokalitäten, um Solidarität zu zeigen. Gleichzeitig kündigte Yelp an, derzeit seien die Belastungen für Mitarbeiter, auch im privaten Umfeld, angesichts der angespannten Lage in den USA sehr hoch. Daher gestatte man betroffenen Angestellten, in diesem Monat zusätzliche bezahlte freie Tage zu nehmen, wenn diese es wünschten.
Norimaki Synthesizer: Lecker essen mit 0 Kalorien
Schöne neue Essenswelt: In Zukunft könnten User eine Art Display nicht nur für Smartphones und Tablets nutzen, sondern Essen schmecken und kalorienlos ablecken. Daran arbeiten die Forscher der japanischen Universität von Meiji. "Der Bildschirm für die Zunge", Norimaki Synthesizer genannt, soll laut ACM Digital Library jeden Geschmack simulieren. Mit Hilfe von Gel soll der User dann alles schmecken können: von süß über salzig bis zu bitter. So soll die elektrische Stange selbst Kaugummi und Sushi erkennen – und anschließend wird das Essen auch noch zubereitet. Angeblich ganz ohne Kalorien.
Das ultimative Bett für Gamer
Im Bett bleiben, den ganzen Tag zocken: Kein Problem mit dem neuen ultimativen Gaming Bed des japanischen Möbelbauers Bauhutte, das sich jetzt endlich bestellen lässt. Die Spielematratze für den Dauer-Zocker integriert Bildschirme, Schränke für Gaming-Peripheriegeräte und sogar Fächer für Lebensmittel (Chips, Erdnussflips, Cola, bloß kein Obst...). An der Bettkante ist ein Tisch montiert. Darauf können neben zwei Monitoren auch Speaker und Konsolen abgestellt werden. Für den dritten Monitor existiert eine Displayhalterung direkt über dem Kopf. Für 1177 Dollar (umgerechnet 1045 Euro) muss man nie wieder aufstehen, um den Schreibtisch zu erreichen. Außer, ein Toilettenbesuch wird nötig. Ideal für Noobs, äh Nerds.
Und damit wünsche ich einen abgezockten Dienstag. Bis morgen bei TechTäglich, dann mit meinem hellwachen Kollegen Jörg Heinrich.