Bewertungen als Meinung verfassungsrechtlich geschützt

Nach Feststellung des BGH hatte der Händler aber nicht mit den Kundenbewertungen geworben. Die höchsten deutschen Richter unterstrichen zudem, solche Bewertungen seien vom Verbraucher gewünscht und als Meinung verfassungsrechtlich geschützt. Für eine konkrete Gesundheitsgefährdung, die dieses Recht hätten aushebeln können, habe es jedoch keine Anhaltspunkte gegeben.

"Das Urteil bringt Rechtssicherheit für Anbieter, die Amazon zum Vertrieb ihrer Produkte nutzen. Sie müssen Produktrezensionen nicht selbst darauf überwachen, ob sie unzutreffende Angaben enthalten", sagt Dr. Simon Apel, Experte für IT- und Internetrecht der Kanzlei SZA, Schilling, Zutt & Anschütz. Auch für die Rezensenten sei dies begrüßenswert - denn sie müssten nicht mehr fürchten, dass ihre Rezensionen durch den jeweiligen Produktanbieter geprüft werde. "Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wird hierdurch gestärkt."

Und was sind die Auswirkungen für den Internet-Riesen? "Für Amazon bedeutet das Urteil, dass die bisherige Rezensionspraxis nicht geändert werden muss", sagt Apel. "Amazon muss allerdings schon nach der bisherigen Rechtslage unter bestimmten Umständen gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen, die Dritte auf der Plattform bereitstellen." (ak)