Es vor wenigen Monaten ist Whatsapp von einem Gericht dazu verpflichtet worden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu übersetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv) hatte geklagt. Die kompletten Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie kann man hier nachlesen.

Facebook hatte WhatsApp im Herbst 2014 für rund 22 Milliarden Dollar übernommen. Der Kurzmitteilungsdienst hat inzwischen mehr als eine Milliarde Nutzer.

Acht Antworten zu den Änderungen:

1. Auf welche Informationen von WhatsApp-Nutzern wird Facebook künftig zugreifen können?

Nachdem bei der Übernahme durch Facebook 2014 vereinbart wurde, die Daten getrennt zu lassen, macht WhatsApp nun einen vorsichtigen Schritt. Facebook soll die Telefon-Nummer des Nutzers bekommen sowie Informationen dazu, wann er bei dem Dienst aktiv war.

2. Was will Facebook damit?

Es heißt, damit solle die Werbung bei Facebook besser personalisiert werden. Zum anderen solle innerhalb der Facebook-Gruppe auch ein Dienst wie die Fotoplattform Instagram WhatsApp-Daten nutzen können, um Nutzer zum Folgen vorzuschlagen.

3. Bekommt Facebook auch Zugriff auf den Inhalt der Kurzmitteilungen?

Nein, versichert WhatsApp. Die Inhalte seien seit Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Frühjahr nur für die beteiligten Nutzer selbst sichtbar, also selbst nicht für WhatsApp.

4. Was ist mit anderen Daten wie Profilnamen?

WhatsApp erklärt, man habe "im Moment" nicht vor, sogenannte optionale Account-Informationen wie zum Beispiel Profilnamen, Profilfoto oder Statusmeldung mit Facebook zu teilen.

5. Was ändert sich sonst noch?

WhatsApp schafft erste Grundlagen für die geplante Öffnung des Dienstes für die Kommunikation zwischen Nutzern und Unternehmen. Dabei gehe es etwa um Daten zu Bestellungen oder Versand. "So kannst du zum Beispiel Informationen zum Flugstatus für eine bevorstehende Reise, einen Zahlungsbeleg für etwas, das du gekauft hast, oder eine Benachrichtigung bezüglich eines Liefertermins erhalten." WhatsApp machte bisher keine Angaben dazu, wie der Service konkret funktionieren soll.

6. WhatsApp selbst bleibt aber werbefrei?

Ja, daran soll sich nichts ändern, bekräftigt das Unternehmen. Das dürfte zumindest für klassische Online-Werbung gelten. Zugleich sehen die neuen Bestimmungen zur Kommunikation mit Unternehmen auch vor, deren Nachrichten "könnten Angebote zu etwas enthalten, das dich interessiert". Die Nutzer sollten aber nicht das Gefühl haben, Spam zu erhalten, heißt es. "Wie mit allen deinen Nachrichten kannst du auch diese Kommunikation verwalten und wir werden uns nach deiner Auswahl richten." Gründer Jan Koum hatte oft zugesichert, WhatsApp werde werbefrei bleiben, Anzeigen passten nicht zum Dienst.

7. Muss man dieser Änderung der Nutzungsbedingungen zwangsläufig zustimmen, um WhatsApp weiternutzen zu können?

Wer am 25. August bereits bestehender WhatsApp-Nutzer ist, könne Facebook verbieten, die Profilinformationen zur Personalisierung der Werbung und Freunde-Vorschläge einzusetzen, heißt es. Die Telefonnummer und Daten zur Nutzung würden aber in jedem Fall mit Facebook geteilt.

8. Was verrät eine Handynummer überhaupt?

Mit der Telefonnummer können Profile eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden. Zugleich macht sie es einfacher, für die Sicherheit bei Online-Diensten zu sorgen, weil über sie zum Beispiel eine Zwei-Stufen-Authentifizierung laufen kann.

 


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.