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Uploadfilter:
YouTube muss bei illegalem Upload nur Anschrift nennen

Constantin Film klagte bis zur letzten Instanz und verlor jetzt vor dem EuGH. Bei illegalen Uploads brauchen die Plattformen lediglich die Postadresse rausrücken, keine E-Mail-Adresse oder weitere Daten.

Text: Deutsche Presse-Agentur

9. Juli 2020

Adresse meint im EU-Recht die Postadresse.
Adresse meint im EU-Recht die Postadresse.

Foto: Niroworld/Fotolia

Online-Plattformen wie YouTube müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht die E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben, die dort illegal Filme hochgeladen haben. Der Begriff der Adresse im EU-Recht beziehe sich lediglich auf die Postanschrift, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag

Hintergrund ist eine Klage der Firma Constantin Film Verleih gegen Googles Videoplattform Youtube. Dort hatten Nutzer die Filme Parker und Scary Movie 5, an denen Constantin Film die Nutzungsrechte für Deutschland hat, illegal hochgeladen. Constantin Film verlangte deshalb, dass YouTube und Google die E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen der Nutzer herausrücken müsse.

Da Google und YouTube sich weigerten, klagte Constantin Film sich durch mehrere Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser wollte schließlich vom EuGH wissen, ob der Begriff Adressen, wie er in der entsprechenden EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums steht, auch die E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Telefonnummern der Nutzer umfasst.

Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass Gerichte nach EU-Recht nicht dazu verpflichtet seien, die Herausgabe dieser Informationen anzuordnen. Allerdings hätten die EU-Staaten die Möglichkeit, Rechteinhabern einen weiter gehenden Auskunftsanspruch einzuräumen. Dabei müssten jedoch unter anderem ein angemessenes Gleichgewicht betroffener Grundrechte gewährleistet und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Nach Ansicht von YouTube schafft das EuGH-Urteil rechtliche Klarheit, wie ein Sprecher sagte. Google und YouTube verpflichteten sich dazu, sowohl Urheberrechte als auch die Privatsphäre der Nutzer und ihrer Daten zu schützen.


Mehr zum Thema:

Politik, Recht, Social Media, DSGVO, Tech , Medien


Autor: Deutsche Presse-Agentur

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