2.)  Bestandskunden haben größere Warenkörbe und sorgen für höhere Wertschöpfung.

Durch gezieltes Kundenbeziehungsmanagement können Unternehmen ihre Wertschöpfung steigern. Denn treue Kunden kaufen öfter – und haben meist größere und wertigere Warenkörbe. Zudem sind loyale Kunden, so die Unternehmensberaterin Anne Schüller, weniger preissensibel und haben eine bessere Zahlungsmoral. Damit sorgen treue Bestandskunden auch für eine höhere Planungssicherheit.

3.)  Bestandskunden erlauben zielgenauere Kommunikation und werthaltigeren Dialog.

Ganz gleich, ob es der lokale Händler ist, der seinen seit Jahren bestens bekannten Kunden maßgeschneiderte Angebote macht, oder der E-Commerce-Betreiber, der den Nutzern mittels Marketingautomation individuell passende Printmailings verschickt: Der Dialog mit Bestandskunden kann weitaus zielgerichteter und relevanter gestaltet werden als die Ansprache potenzieller Neukunden. Auf Basis von vorliegenden Kundendaten und Nutzerprofilen – verstärkt auch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz – lässt sich so ein werthaltiger Dialog mit Bestandskunden aufsetzen.

4.)  Zufriedene Bestandskunden empfehlen Produkte und Marken an andere Nutzer weiter.

Empfehlungen zufriedener Kunden sind für Unternehmen heute mehr denn je überlebenswichtig. Ob in Social Media oder im realen sozialen Umfeld: Zufriedene Bestandskunden sind gerne bereit, Marken und Produkte weiterzuempfehlen und als „Markenbotschafter“ aufzutreten. Die Bestandskundenpflege mittels relevanter Kommunikation, Serviceangeboten und After-Sales-Betreuung steigert die Chance, dass Nutzer Empfehlungen aussprechen – ein wesentlicher Erfolgsfaktor in gesättigten Märkten.

5.)  Bestandskundenansprache ist datenschutzrechtlich unkomplizierter und profitiert von Vertrauen.

Die neuen Datenschutzbestimmungen haben den Dialog von Unternehmen mit Nutzern nicht gerade vereinfacht. Nach wie vor unbedenklich und wesentlich unkomplizierter als die Ansprache von Neukunden ist – sofern bestehende gesetzliche Datenschutzbestimmungen eingehalten werden – die Kommunikation mit Bestandskunden. Abgesehen von diesen rechtlichen Gesichtspunkten profitiert die Bestandskundenkommunikation ganz besonders auch von dem Vertrauen, das im Laufe der Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Kunden entsteht. Übrigens: Postalische Kundenadressen sind – im Gegensatz zu E-Mail-Adressen – auch nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unproblematisch einzusetzen.

 

Text: Christof Lippert

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