WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Themen
  • Akademie
  • Events
  • Magazin
  • Data
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Internet-Drosselung:
Auch Congstar will Datengeschwindigkeit drosseln

Nach der Telekom will nun auch deren Tochtergesellschaft Congstar die Datengeschwindigkeit bei DSL-Anschlüssen reglementieren. 

Text: W&V Redaktion

30. September 2013

Nach der Telekom will nun auch deren Tochtergesellschaft Congstar die Datengeschwindigkeit bei DSL-Anschlüssen reglementieren. Ein Firmensprecher bestätigte dem Nachrichtenmagazin "Focus": "Wir planen die Einführung einer Datenobergrenze für Festnetzkunden." Einen genauen Zeitpunkt dafür nannte er nicht. Aus Kreisen der Telekom verlautete, so "Focus" weiter, dass die Tochtergesellschaft ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens 2014 ändern wolle. Zwei Jahre später werde dann die eigentliche Begrenzung des Datenvolumens umgesetzt – so wie es die Telekom bereits ihren Kunden mitgeteilt hatte.

Der scheidende Telekom-Chef René Obermann hatte im Frühjahr bekannt gegeben, eine monatliche Datenobergrenze von 75 Gigabyte für Einsteigertarife einzuführen. Die Änderung betrifft nicht nur Neukunden, sondern auch solche, die einen anderen Telekom-Tarif wählen. Im Netz hatte sich nach dieser Ankündigung ein Shitstorm unter dem Kampagnen-Credo "Drosselkom" zusammengebraut.

Auch Vodafone stellt laut "Focus" offenbar Überlegungen an, sein Datennetz zu drosseln. So setze das jüngst übernommene Unternehmen Kabel Deutschland Vielnutzern bereits ein Tages-Surflimit von zehn Gigabyte. Ein Unternehmenskenner wird zitiert mit: "Vodafone kann unmöglich bisherige DSL-Kunden unbegrenzt surfen lassen und neue Kabelkunden drosseln." Offiziell bestreite das Unternehmen solche Pläne.


Mehr zum Thema:

Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


03.02.2023 | Flux Design Products GmbH | Bad Dürkheim Junior Social Media Manager / Junior Marketing Manager (m/w/d)
Flux Design Products GmbH Logo
30.01.2023 | Deutsche Rentenversicherung Bund | Berlin Abteilungsleiter*in Unternehmenskommunikation (m/w/div)
Deutsche Rentenversicherung Bund Logo
25.01.2023 | tyytyväinen GmbH | Meerbusch Consultant Media (w/m/d)
tyytyväinen GmbH Logo
16.01.2023 | Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG | Unkel Export-Marketing-Koordinator (m/w/d)
Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG Logo
09.01.2023 | thepublic GmbH | Stuttgart, remote PR Customer Consultant Technologie & Innovation (m/w/d)
thepublic GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Themen Akademie
Events Magazin Data
Exklusiv Membership Stellenmarkt
Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten WerWoWas Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2022 - W&V | All right reserved

© 2022 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.