Diesmal versucht es Lindt über die Farbe. Ganz einfach ist so etwas allerdings nicht. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München sind aktuell mehr als 100 abstrakte Farbmarken und Farbkombinationsmarken eingetragen - zum Beispiel das Hellgrün des Fernbusunternehmens Flixbus oder die Blau/Silber-Kombi der Red-Bull-Energydrinks. Aber die Hürden sind hoch. "Die Farbe darf vor allem nicht beschreibend sein und muss auch als Marke tauglich sein", erläutert Sprecher Til Huber. Im Zweifel muss der Anmelder mit Studien nachweisen, dass die Kunden die Farbe als Marke verstehen.

Im Mai 2017 hat sich Lindt die Farbmarke "gold (Pantone Premium Metallics coated 10126 C)" beim DPMA für Schokohasen eintragen lassen. Aber die Confiserie Heilemann aus Woringen im Allgäu hat die Löschung beantragt, das Verfahren liegt beim Bundespatentgericht.

Lindt wiederum hat Heilemann auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt. Denn auch der mittelständische Hersteller, der inzwischen zur thüringischen Viba Gruppe gehört, hat sitzende Schokohasen in Goldfolie im Sortiment - mit buntem Halsband und Schleifchen. In letzter Instanz soll nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Bei Heilemann wollen sie sich ihre Osterhasen nicht verbieten lassen.

Lindt versuche, "golden verpackte Schokohasen zu monopolisieren", sagt der Viba-Beiratsvorsitzende Karl Heinz Einhäuser. Heilemann vertreibe seit vielen Jahren in Goldfolie verpackte Schokohasen - und habe sich davon auch Ostern 2020 und 2021 nicht abhalten lassen.

Lindt will sich im laufenden Verfahren öffentlich nicht äußern, hat vor Gericht aber vor allem mit der Verwechslungsgefahr argumentiert.

Der Farbunterschied sei minimal, das Heilemann-Logo an der Flanke des Hasen kaum zu erkennen. Volle Absicht, unterstellt Lindt - die Kunden sollten glauben, sie hätten den Original-"Goldhasen" vor sich.

Laut Lindt ist der eigene Goldton "überragend bekannt", knapp 80 Prozent aller potenziellen Schokohasen-Käufer verständen ihn als sogenannten Herkunftshinweis. Tatsächlich trägt der Lindt-Hase seit seinen Anfängen 1952 Goldfolie, seit 1994 im aktuellen Ton.

Aber auch Heilemann will nicht auf die Farbe verzichten - schon weil "es eine auch nur annähernd so attraktive Farbe wie Gold gar nicht gebe". Wer wissen wolle, von wem der Hase sei, schaue aufs Logo.

In dem Prozess beruft sich Lindt nicht auf die eingetragene Farbmarke, sondern macht geltend, dass das Gold durch die Benutzung Markenschutz erworben habe. Laut DPMA-Sprecher Huber hat so eine "Benutzungsmarke" dieselben Wirkungen wie eine registrierte Marke.

Ihre Verkehrsgeltung müsse aber jedes Mal neu nachgewiesen werden.

Aber anders als das Landgericht München I - das die Heilemann-Hasen "frappierend" ähnlich fand - wies das Oberlandesgericht (OLG) München die Lindt-Klage zuletzt ab. Das Gold sei für Lindt keine klassische Hausfarbe (wie zum Beispiel das Milka-Lila, das Sparkassen-Rot oder das Nivea-Blau), meinten die Richter. Der Wiedererkennungseffekt des "Goldhasen" beruhe auf einer Kombination von Form und Farbe. Lindt könne für den Goldton deshalb keinen Markenschutz beanspruchen.

Bei diesem Urteil wird es nicht bleiben, so viel steht nach der BGH-Verhandlung vom Donnerstag schon fest. Dass an die 80 Prozent der Verbraucher die Farbe Gold intuitiv mit Lindt verbinden, ist für die obersten Zivilrichterinnen und -richter ein starkes Argument. Das OLG habe dies zu Unrecht ignoriert. Damit wäre aber noch nicht die entscheidende Frage geklärt, ob sich der Lindt- und der Heilemann-Hase tatsächlich zum Verwechseln ähnlich sehen. Das Urteil soll in den kommenden Wochen verkündet werden.

Anja Semmelroch, dpa