
Bundesverband Digitale Wirtschaft:
BVDW-Mitglieder schieben Panik vor Brexit
Käme es zum Brexit ohne Vertrag, wäre ab dem 29. März der Datenaustausch mit der Insel komplizierter als derjenige mit Uruguay, Israel oder Andorra.

Foto: BVDW
Der Grund dafür ist, dass Großbritannien durch einen ungeregelten Brexit nach dem 29. März datenschutzrechtlich zum Drittland würde. Im Gegensatz zu Ländern wie Israel, Uruguay, Kanada oder Andorra existiert für UK kein "Angemessenheitsbeschluss" der EU-Kommission, der besagt, dass das Land ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau aufweist.
Die EU-Kommission hat bereits deutlich gemacht, dass es im Fall eines Brexits ohne Vertrag einen solchen Beschluss auf absehbare Zeit nicht geben wird.
Unternehmen aus der Digitalbranche, die durch Dienstleisterbeziehungen oder eigene Dependancen auf der Insel auf solche Datentransfers angewiesen sind, versetzt das in Angst.
In einer Befragung von 81 BVDW-Mitgliedsfirmen geben nun 71 Prozent an, dass für sie ein solcher Angemessenheitsbeschluss von großer Bedeutung ist. 60 Prozent gaben an, für die Umstellung auf alternative Rechtsgrundlagen mehr als ein Jahr Zeit zu benötigen. Konkret geht es dabei um die Erarbeitung und Verwendung genehmigter Verhaltensregeln oder um die Einführung von EU-Standardvertragsklauseln. Das erfordert jedoch umfangreiche Audits und Abstimmungen.
"Ein Brexit ohne Vertrag wird in der digitalen Wirtschaft unabsehbare Verwerfungen und einen erheblichen Mehraufwand verursachen", schlägt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr von IP Deutschland Alarm. Bei einem ungeregelten Brexit stünden viele Unternehmen "vor existenziellen rechtlichen und in der Folge auch operativen Herausforderungen."
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