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Bekommen Harry und Meghan Stress mit ihrer Marke?

Der Lieblingsenkel der Queen will sich gerne vom Königshaus abnabeln. Um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, haben Harry und Meghan Sussex Royal als Marke angemeldet. Nun könnten ihnen jedoch andere die Markenrechte streitig machen.

Text: Annette Mattgey

30. Januar 2020

Sussex Royal ist auch im EU-Raum als Marke angemeldet. Zuständig ist das European Union Intellectual Property Office.
Sussex Royal ist auch im EU-Raum als Marke angemeldet. Zuständig ist das European Union Intellectual Property Office.

Foto: EUIPO

Dass es ganz schön kompliziert ist, eine weltweite Marke korrekt einzutragen, erfahren Prinz Harry und seine Frau Meghan jetzt am eigenen Leib. Anfang des Jahres hatten die beiden Ex-Royals beschlossen, sich ihrer Pflichten zu entledigen und teilweise in Kanada zu leben - und auf eigenen Füßen zu stehen. Als einen Schritt zu mehr Selbständigkeit haben die beiden "Sussex Royal" als Marke angemeldet. Unter diesem Namen läuft nicht nur die gemeinnützige Stiftung der beiden, sondern auch ihr Instagram-Account und ihre neu eingerichtete Website.

Beim britischen Amt für geistiges Eigentum hat sich das Paar die Markenrechte für mehr als hundert Kategorien gesichert, so berichtete die Daily Mail. Darunter etwa Bücher und Unterrichtsmaterialien, aber auch Kleidung und Zeitungen. Allerdings versäumten Harry und Meghan, diese Rechte auch weltweit geltend zu machen. Inzwischen haben sich in den USA, Australien, aber auch in Deutschland andere Personen vorgedrängelt und die Marke für sich reservieren lassen. 

Der US-Anwalt Joel Fogelson verbindet mit seiner Aktion erzieherische Absichten: Er will auf die komplexe Materie der korrekten Markenanmeldung hinweisen. Im Gegenzug ist er bereit, seine Rechte unentgeltlich an Harry und Meghan abzutreten. Was der australische Arzt Benjamin Worcester mit den Markenrechten vorhat, ist unklar. Sussex Royal ist auch im EU-Raum als Marke angemeldet. Zuständig ist das European Union Intellectual Property Office. In der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamt ist dieser Antrag einsehbar (mit unbekanntem Anmelder) sowie einer für Deutschland mit Anmeldeadresse aus Düsseldorf.


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Annette Mattgey, Redakteurin
Autor: Annette Mattgey

Seit 2000 im Verlag, ist Annette Mattgey (fast) nichts fremd aus der Marketing- und Online-Ecke. Für Markengeschichten, Kampagnen und Karriere-Themen hat sie ein besonderes Faible. Aus Bayern, obwohl sie "e bisi anners babbelt". 


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