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Neue Regelung:
Bundesrat stimmt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch zu

Nach dem Bundestag stimmte am Freitag der Bundesrat dem "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" zu: Es soll Fehlanreizen für missbräuchliche Massen-Abmahnungen den Boden entziehen.

Text:

9. Oktober 2020

Foto: Pixabay

Unternehmen sollen künftig besser vor missbräuchlichen Abmahnungen von Konkurrenten geschützt werden. Nach dem
Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat den Neuerungen zu.

Die neuen Regeln sehen vor, dass Mitbewerber bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten im Internet oder gegen Datenschutzrecht keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung bekommen. Das Gleiche gilt bei Unternehmen mit weniger als
250 Mitarbeitern. Dies soll den Fehlanreiz für unfaire Abmahnungen mindern.

Wenn sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellt oder die nötigen Informationen fehlen, können Betroffene vom Abmahner eine Erstattung ihrer Kosten fordern. Dies soll Massen-Abmahnungen als Geschäftsmodell den Boden entziehen.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland begrüßt die Neuerungen. Grundsätzlich seien Abmahnungen zwar ein legitimes Mittel gegen unlauteres Geschäftsgebaren, so der Verband. Doch bislang seien Abmahnungen oft als "lukrative Einnahmequelle" missbraucht worden. "Systematisch werden Onlineshops auf mögliche rechtliche Fehler oder Lücken in den Rechtstexten hin untersucht. Unter Verwendung von Standardschreiben, die aus vorgefertigten Textbausteinen generiert werden, kontaktieren die Abmahner ihre jeweiligen Gegner und verlangen entsprechende Gebühren und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung."


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