Uber nennt die Klage "enttäuschend"

Das Unternehmen wies den Vorwurf in einer Stellungnahme zurück. Die Gebühren würden bei Verspätung zwar allen Fahrgästen in Rechnung gestellt – allerdings nicht, wenn diese schon am vereinbarten Treffpunkt erschienen seien und dort länger zum Einstieg ins Fahrzeug bräuchten. Uber erklärte, sich seiner Verantwortung bewusst zu sein. Die Klage der Regierung sei "überraschend und enttäuschend". Die Wartezeitgebühr hat Uber 2016 eingeführt. Da diese automatisch in der App erhoben wird, können Fahrer:innen die Gebühr nicht nach Belieben ausschalten.

Die Klage führt zwei konkrete Fälle als Beispiele an

Wie TechCrunch berichtet, werden in der Klage konkret die Erfahrungen von zwei Personen angeführt, die dort als "Fahrgast A" und "Fahrgast B" bezeichnet werden. Fahrgast A, eine 52-jährige Frau, die an Tetraplegie leidet und einen manuellen Rollstuhl benutzt, brauchte im Durchschnitt mindestens fünf Minuten, um in ein Fahrzeug einzusteigen, das sie über Uber gebucht hatte. Für jede Fahrt wurde ihr eine Gebühr für die Wartezeit in Rechnung gestellt. Da sie nur wenige andere Transportmöglichkeiten hatte, nutzte sie Uber weiterhin jeden Tag. Sie versuchte, eine Rückerstattung zu beantragen, was jedoch abgelehnt wurde.

Fahrgast B, ein 34-jähriger Mann mit zerebraler Lähmung, benutzt ebenfalls einen manuellen Rollstuhl und musste ebenfalls bei fast jeder Fahrt über die App eine Gebühr für die Wartezeit bezahlen. Uber erstattete ihm zunächst die Gebühren, teilte ihm aber später mit, dass er "die maximale Höhe der Erstattungen" erreicht habe. "Ähnlich wie die Passagiere A und B wurden auch andere Personen mit Behinderungen im ganzen Land von Uber diskriminiert, indem ihnen aufgrund ihrer Behinderung Wartezeitgebühren berechnet wurden", heißt es in der Klage.

Uber trägt aufgrund seiner Marktdurchdringung eine gewisse Verantwortung

Der ADA wurde 1990 vom Kongress verabschiedet. Obwohl Uber ein privates Unternehmen ist, ist es nach Ansicht des amerikanischen Justizministeriums dennoch dem ADA unterworfen, "da Uber und andere ähnliche Anbieter die traditionellen Taxidienste als primäre Option für den Transport auf Abruf abgelöst haben. Uber spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Unabhängigkeit für unzählige Menschen mit Behinderungen, die sich für seine Dienste entscheiden - oder einfach darauf angewiesen sind", heißt es in der Klage.


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Autor: Marina Rößer

Marina Rößer hat in München Politische Wissenschaften studiert, bevor sie ihre berufliche Laufbahn in einem Start-up begann und 2019 zu W&V stieß. Derzeit schreibt sie freiberuflich von überall aus der Welt, am liebsten in Asien, und interessiert sich besonders für Themen wie Nachhaltigkeit und Diversity.