Gegen Besucherströme:
Das Saarland plant umstrittenes Werbeverbot
Im Saarland soll ab 22. Februar ein Werbeverbot für Artikel "außerhalb des täglichen Bedarfs" in Kraft treten. Die Maßnahme, die Supermärkte und Discounter betrifft, sieht Strafen bis zu 10.000 Euro vor.

Foto: Unsplash/Artem Beliakin
Zu viele Menschen in den Geschäften – in Pandemie-Zeiten durchaus ein Problem. Denn je mehr Kontakte, desto größer die Gefahr einer Virenübertragung. Den Run auf Supermärkte, Discounter und andere Händler, die aktuell geöffnet haben dürfen, will man im Saarland nun mit einer neuen Maßnahme reduzieren.
Ab 22. Februar dürfen die Händler dort während der Lockdowns nicht mehr für Artikel "außerhalb des täglichen Bedarfs" werben - etwa Kleidung oder Elektronikartikel. Das Saarland führt als erstes Bundesland nun ein entsprechendes Werbeverbot ein – auch, um die Besucherströme aus dem nahen Frankreich zu reduzieren. Das Verbot gilt für alle Betriebe, die ihr Warensortiment ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können. Für Händler, die sich nicht daran halten, kann es teuer werden: Dann drohen Bußgelder von 1000 bis zu 10.000 Euro.
Selbstverpflichtung funktioniert nicht
Ganz ohne Vorwarnung kommt das allerdings nicht. Bereits im Januar hatten Vertreter einiger großer Warenhäuser bei Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium zugesagt, im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf Werbung für Non-Food-Produkte zu verzichten. Diese Maßnahme habe allerdings laut Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Gerade vor dem Valentinstag am 14. Februar hätten viele Händler für Artikel außerhalb des Kernsortiments geworden – unter anderem auch Blumen.
Das sei auch unsolidarisch gegenüber den Fachgeschäften, die derzeit geschlossen bleiben müssten. Einzelhändler dürfen im Saarland zwar weiterhin ihr Angebot über Click-and-Collect anbieten und bewerben. Ausreichend ist dies aber wohl nicht: Zuletzt hatte der Einzelhandel laut Saarländischem Rundfunk kritisiert, dass die finanziellen Hilfen der Regierung nicht ausreichen würden.
Noch ist das geplante, doch schon im Vorfeld reichlich kritisierte Werbeverbot nicht endgültig beschlossen – das soll am 16. Februar geschehen. Wie die Händler darauf reagieren und ob die Maßnahme überhaupt rechtlich Bestand hätte, ist noch offen. Schon bei der Definition der von einem Werbebann belegten Waren ist die Gemengelage unklar: Sind beispielsweise Kaffeetassen oder -löffel Dinge des alltäglichen Bedarfs? Oder ein Badezusatz? Diese Regelung wird wohl noch einige Diskussionen nach sich ziehen.