
Markenrechte von McDonald's:
Der Big Mac gehört jetzt allen
Das Europäische Markenschutzamt hat entschieden, die Markenrechte für den Namen Big Mac aufzuheben. Damit könnte nun jeder seine Bullettenbrötchen so nennen.

Foto: McDonald's
Die irische Supermac's Holding war gegen die Namensrechte vorgegangen. Denn: Der expandierenden Fastfood-Kette war vom US-Konzern McDonald's vorgeworfen worden, dass sich "Supermac's" und Big Mac verwechseln ließen. Die Iren wehrten sich gegen den Markenschutz. Und nun könnte McDonald's deswegen die Alleinrechte am Namen Big Mac verlieren.
Die EU-Markenschützer von EUIPO haben nun entschieden: Die Registrierung von "Big Mac" als EU-Wortmarke widerspreche den Regularien. Die Amerikaner konnten nicht ausreichend nachweisen, dass die Marke Big Mac seit der Registrierung 1999 ernsthaft und kontinierlich verwendet worden sei. Laut den Richtern des European Union Intellectual Property Office belegen Werbematerialien und Verpackungen des Big Mac aus den Jahren 2011 bis 2016 nicht einen dauerhaften Markenschutz für den Produktnamen.
Vor allem habe es McDonald's versäumt, die zugehörigen Verkaufs- und Umsatzzahlen und sowie Daten zur Verbreitung der Werbematerialien mitzuliefern, die das kommerzielle Interesse beweisen könnten. "Das vorliegende geprüfte Beweismaterial liefert nicht genug Details betreffend den Umfang der Nutzung", begründen die Richter.
Lediglich die Zurschaustellung des Logos in Bezug zur verkauften Ware werde klar, "aber das Material enthält keinerlei Daten zur tatsächlichen kommerziellen Präsenz des EU-Markenzeichens betreffend relevante Güter oder Dienstleistungen".
"Wikipedia ist keine zuverlässige Quelle"
Den als Nachweis von McDonald's eingereichten Wikipedia-Eintrag zum Big Mac übrigens verwarfen die Markenhüter komplett: "Wikipedia-Artikel können nicht als zuverlässige Informationsquellen eingeschätzt werden", heißt es in der Begründung, "weil sie von Nutzern geändert werden können. Daher lassen sie sich nur dann als relevant einordnen, wenn sie von weiteren, unabhängigen und konkreten Beweisen gestützt werden."
Die Entscheidung gilt nun rückwirkend bis April 2017, Zeitpunkt der Antragstellung durch Supermac's.
Die Kosten muss die US-Burgerkette tragen. McDonald's kann aber Widerspruch einlegen, damit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.