Eine App gilt als gekauft, wenn sie heruntergeladen wurde. Auch für Softwarepakete räumen nur manche Anbieter die Möglichkeit ein, das Produkt nach einer Testphase zurückzugeben - bislang freiwillig. In Apples iTunes Store etwa ist laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Rückgaberecht ausgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn es Probleme mit der Funktionalität gibt, gewährt Apple auf Anfrage eine Rückzahlung. Bei einer Rückgabemöglichkeit sei ein vorheriges Kopieren nicht ausgeschlossen, so die Sorge vieler Anbieter.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband dagegen begrüßt die Initiative der Verbraucherschutzminister. Anbieter sollten den Verbrauchern "vor dem Kauf eine Demoversion der Dateien zur Verfügung stellen, egal ob es sich um Apps, Software oder Musik handelt", schlägt er vor. (dpa/fm)


Franziska Mozart
Autor: Franziska Mozart

Franziska Mozart berichtet seit vielen Jahren über die Marketing- und Medien-Branche. Die freie Journalistin beschäftigt sich am liebsten mit Nachhaltigkeit und Digitalisierung und am allerliebsten mit der Schnittstelle dieser beiden Bereiche. Für die W&V ist sie regelmäßig als Nachrichtenchefin tätig und betreut den Green CMO Award sowie den Deutschen Mediapreis betreut. Sie gilt als Expertin zum Thema Nachhaltigkeitsmarketing und ist Co-Autorin des Buches "Superpower Sustainable Marketing".