Bundeskanzlerin Angela Merkel tat schon vor Tagen ihren Unmut über die Twitter-Sperre von Trump kund: In das Grundrecht freier Meinungsäußerung könne nur eingegriffen werden, "innerhalb des Rahmens, den der Gesetzgeber definiert, aber nicht nach dem Beschluss der Unternehmensführung von Social-Media-Plattformen", ließ sie über ihren Regierungssprecher Steffen Seibert mitteilen. Kritiker von Merkels Standpunkt hingegen führen an, dass weniger demokratiefreundliche Staaten es ausnutzen könnten, die Regel darüber, was gesagt werden darf, festzulegen, um die Meinungsfreiheit einzuschränken.


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Autor: W&V Redaktion

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