Geschützte Ursprungsbezeichnungen wie "Champagne" sollen verhindern, dass mit besonderen Traditionsprodukten unlauteres Marketing betrieben wird. Ist ein solches Traditionsprodukt aber ursächlich für die wesentliche Eigenschaft einer neuen Ware, dürfe damit geworben werden, entschied der EuGH. Die entscheidende Frage ist daher nun: Wurde der Geschmack von Aldis "Champagner Sorbet" im Wesentlichen durch Champagner erzeugt?

W&V Online/dpa


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Autor: W&V Redaktion

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