
Guerilla-Marketing:
Edeka droht Bußgeld wegen Lichtinstallationen
Guerilla-Aktionen haben ihren Namen nur dann wirklich verdient, wenn etwas Verbotenes dahinter steckt. Wegen der jüngsten Aktion droht Edeka nun tatsächlich ein Bußgeld.

Foto: Edeka
Erst vor wenigen Tagen hat Edeka mit nächtlichen Lichtinstallationen in Berlin und München Aufsehen erregt. Mit einem Beamer waren an ausgewählten Stellen witzige Sprüche an die Außenfassaden bekannter Gebäude projiziert worden. Anlass der von Elbdudler ausgeheckten Guerilla-Aktion war das aktuelle Schnapszahl-Jubiläum der Supermarktkette: #111JahreKompetenz.
Allerdings verstieß die Aktion gegen die Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt München. Diese Verordnung regelt nämlich in §1 Absatz 1, Satz 2:
"Darstellungen durch Bildwerfer dürfen in der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung durch die Landeshauptstadt München vorgeführt werden."
Eine solche Genehmigung durch die Stadt war nicht erteilt worden. Wie ein Sprecher des Referats für Stadtplanung und Bauordnung gegenüber der Münchner TZ bestätigte, wurde deshalb ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet.