Wettbewerbszentrale:
Google verliert Rechtsstreit um falsche Hotel-Sterne
Das Landgericht Berlin hat Google untersagt, in den "Google Local Listings" Hotels mit der Angabe "X-Sterne-Hotel" anzuzeigen, wenn dafür keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Dehoga vorliegt.
Mit Anerkenntnisurteil vom 8.7.2020 (Az. 101 O 3/19) hat das LG Berlin der Google LLC, Mountain View (USA) untersagt, selbst oder durch Dritte in den Google Local Listings Hotelbetriebe, die in Deutschland gelegen sind, mit der Angabe "X-Sterne-Hotel" anzuzeigen, ohne dass dieser Angabe eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Dehoga für das jeweilige Hotel zugrunde liegt.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Darstellungen auf der Suchergebnisseite mit Angaben wie "3-Sterne-Hotel" oder "4-Sterne-Hotel", obwohl die so dargestellten Betriebe tatsächlich nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügten. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als irreführend und wettbewerbsverzerrend beanstandet. Im Rahmen des beim LG Berlin anhängigen Rechtsstreits hat Google dann ein Anerkenntnis erklärt, woraufhin das LG Berlin den Suchmaschinenbetreiber zur Unterlassung der unzulässigen Werbedarstellung verurteilte. Damit ist die gerichtliche Auseinandersetzung in dieser Sache abgeschlossen.