Humor zieht nicht als Argument

Wer es dennoch damit versucht, sollte gewappnet sein – denn jeder Verbraucher kann Kampagnen, die nach seinem persönlichen Empfinden gegen den Code verstoßen, bei der ASA melden. Die Entschuldigung, eine bestimmte Aussage sei ja nur "humorvoll" gemeint, wird übrigens nicht als Verteidigung gelten – denn auch ein vermeintlich komödiantischer Ansatz könne immer noch genügend Schaden anrichten, finden die Werbe-Watchdogs.

Der neue Code of Conduct soll künftig für alle gängigen Werbeträger gelten – Print, TV, Kino, Prospekte/Beilagen und Online. Auch Social Media ist inkludiert: Bezahlte Posts sollen sich ebenso an die Regularien halten, soweit die postenden Influencer die entsprechenden Kontrollmöglichkeiten haben. "Schöne Menschen", etwa Stars, die in Kosmetikwerbung zu sehen sind, dürfen übrigens weiterhin eingesetzt werden - vorausgesetzt, die Kampagne hält sich ansonsten an die Regeln.


Manuela Pauker
Autor: Manuela Pauker

ist bei W&V Themenverantwortliche für Media und Social Media; zwei Bereiche, die zunehmend zusammenwachsen. Die Welt der Influencer findet sie ebenso spannend wie Bewegtbild - als echter Serienjunkie ist sie sowohl im linearem TV als auch im Streaming-Angebot intensiv unterwegs. Ein echter Fan von Print wird sie aber trotzdem immer bleiben.