
Markenschutz:
Italienische Polizei beschlagnahmt Prosecco-Pringles
Wenn Kartoffelchips nach Prosecco schmecken, ist das ein Verstoß gegen das Markenschutzrecht, musste die Marke Pringles jetzt in Venetien lernen.

Foto: Pringles
Seit dem Jahr 2009 ist der Name "Prosecco" eine geschützte Ursprungsbezeichnung nach europäischem Recht. Ähnlich wie "Parmaschinken" oder "Allgäuer Bergkäse" darf der Name nur für Schaumweine verwendet werden, die aus der Region Venetien stammen und bestimmten Kriterien entsprechen.
Daran hat die Kartoffelchipsmarke Pringles offenbar nicht gedacht, als sie die - geschmacklich ohnehin fragwürdige - Variante "Prosecco & Pink Peppercorn" kreierte. Und als die Sorte dann über ein holländisches Unternehmen eingekauft und in einer Supermarktkette in Venetien in die Verkaufsregale gebracht wurde, platzte dem Präsidenten der norditalienischen Region Venetien, Luca Zaia, der Kragen.
Wie Sueddeutsche.de berichtet, ließ er durch die italienische Polizei Hunderte der entsprechenden Pringles-Dosen beschlagnahmen und tat seinen Unmut auch laut auf Facebook kund. Dort postete er ein Foto der Dose mit einem dicken Pfeil und einem "No!" in Alarmrot Man könne nicht mehr tolerieren, dass ein geschützter Name ohne Genehmigung verwendet werde, heißt es zur Erklärung.
Auch die Agrarministerin Teresa Bellanova meldete sich in einer öffentlichen Mitteilung im Pringles-Fall zu Wort und sprach vom Kampf des Landwirtschaftsministeriums gegen Plagiatprodukte und für den Schutz der Qualität von Lebensmitteln.
Die Chipsmarke Pringles schaut gelassen auf das italienische Fiasko. Denn die Sorte war ohnehin nur eine Einmalaktion für das Weihnachtsgeschäft 2018. Man habe den geschützten Prosecco für das Aroma verwendet und den Namen im Einklang mit europäischen Gesetzen auf die Verpackung geschrieben, heißt es von Unternehmensseite. Man plane nicht, die Variante auch in Zukunft zu produzieren.