Ein Bild-Sprecher sagte auf dpa-Anfrage: "Wir begrüßen sehr, dass das Landgericht Köln unsere Rechtsauffassung teilt, dass die Nutzung der Inhalte des ZDF am Wahlabend durch Bild TV eine grundsätzlich urheberrechtlich privilegierte Berichterstattung über ein Tagesereignis war." Die Betrachtung, dass die Nutzung der "Berliner Runde" in ihrer zeitlichen Länge aber zu umfangreich gewesen sein soll, teile man nicht. "Wir sind vom LG Köln in dieser Sache nicht angehört worden und prüfen vor diesem Hintergrund Rechtsmittel einzulegen."


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Autor: W&V Redaktion

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