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Ministerpräsidentenkonferenz:
Länderchefs stimmen für höheren Rundfunkbeitrag

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin haben sich die Länderchefs wohl in Sachen Rundfunkbeitrag geeinigt. Die Länderparlamente müssen anschließend über die Erhöhung entscheiden.

Text:

17. Juni 2020

Die Ministerpräsidentenkonferenz entscheidet über den Rundfunkbeitrag.
Die Ministerpräsidentenkonferenz entscheidet über den Rundfunkbeitrag.

Foto: iStock-516011560

Die Ministerpräsidenten haben den Staatsvertrag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro nach dpa-Informationen unterschrieben. Damit machten sie am Mittwoch bei ihrer Sitzung in Berlin den Weg frei für die noch nötigen Abstimmungen in allen Länderparlamenten zu einer Erhöhung. Der Rundfunkbeitrag würde damit seit 2009 erstmals wieder steigen.

Die Höhe kann nur verändert werden, wenn alle Länderchefs und alle Länderparlamente einstimmig zustimmen. Das Ganze könnte dann zum Januar 2021 in Kraft treten. Der Landtag von Sachsen-Anhalt gilt allerdings derzeit als Wackelkandidat, dort gibt es Gegenwind von den Fraktionen von CDU, Linke und AfD.

Im März hatten die Ministerpräsidenten beschlossen, dass der monatliche Beitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen soll. Damals hatte sich Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland enthalten. Nun hat auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) unterschrieben.

Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Ministerpräsidenten orientierten sich bei ihrer Entscheidung an einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - kurz KEF. Das Expertengremium hatte Ende Februar die Beitragserhöhung auf 18,36 Euro vorgeschlagen. Die Berechnungen ergeben sich aus dem Finanzbedarf, den zuvor die Sender angemeldet hatten.

Die Experten gingen davon aus, dass es in der nächsten Beitragsperiode 2021 bis 2024 eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro geben wird - die Erhöhung des Rundfunkbeitrags soll das auffangen. Die Sender hatten einen doppelt so hohen ungedeckten Finanzbedarf angemeldet. Die Kommission machte in ihren Berechnungen aber Abstriche. (dpa)


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