
Landgericht Berlin weist "FAZ"-Klage gegen die IVW ab
Die "FAZ" wollte einklagen, dass die IVW die Auflagen von "WamS" und "WamS kompakt" getrennt ausweisen soll. Die Klage wurde am Montag abgewiesen.
Niederlage für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und ihrer Kritik an der IVW: Der Vorsitzende Richter Dirk van Dieken hat in einer mündlichen Urteilsverkündung am Landgericht Berlin am Montag die Klage der "FAZ" gegen die IVW abgewiesen. Weder wettbewerbsrechtlich noch vereinsrechtlich kann das Gericht für die Argumente der Tageszeitung eine rechtliche Grundlage finden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
In einer öffentlichen Verhandlung am 15. März hat das Berliner Landgericht versucht, die Frage zu klären, ob die Auflagenkontrolleure der IVW einen Fehler machen, wenn sie es Springer erlauben, die Auflagen von "WamS" und "WamS kompakt" gemeinsam auszuweisen - obwohl beide Zeitungen ein unterschiedliches Format haben. Die "FAZ" hatte die IVW verklagt, weil sie sich durch diese Praxis im Wettbewerb um Anzeigenkunden benachteiligt sieht. Springer müsse wegen seiner Ausweispraxis für unterschiedliche Formate Werbekunden hohe Rabatte gewähren. Damit werde auch die FAZ unter Druck gesetzt, obwohl sie ein durchgänguig großes Format habe, hatte FAZ-Geschäftsführer Tobias Trevisan geklagt. Dem konnte das Gericht nicht folgen.
"Das rechtmäßige Handeln der IVW ist vollumfänglich bestätigt worden," sagt IVW-Sprecher Gerhard Gosdzick. Christoph Rüth, Verlagsgeschäftsführer der Welt-Gruppe, sieht sich ebenfalls bestätigt: "Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die IVW und den Stellenwert ihrer Arbeit. Wir gehen davon aus, dass damit die rückwärtsgewandte Diskussion abschließend beendet ist und sich unsere Branche der wirklich wichtigen Zukunftsfrage der crossmedialen Markenreichweite in Zielgruppen stellen kann."
Die Entscheidung komme für die "FAZ" nicht überraschend, sagt Geschäftsführer Tobias Trevisan. "Die Richter hatten bei der Verhandlung zwar sehr viel Sympathie für unsere Position gezeigt, sich aber schwer getan, einen rechtlichen Hebel zu finden," sagt der FAZ-Geschäftsführer. Wie die FAZ in der Sache weiter vorgehen wird, sei derzeit noch nicht entschieden. Klar sei jedoch, dass der Verlag das Thema weiter verfolgen werde. Trevisan: "Es ist für die Branche von größter Bedeutung, dass wir ihr eine harte Währung anbieten."