Womit anfangen?

Viele Unternehmen müssen zunächst ein Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten erstellen, das sie eigentlich schon nach alter Rechtslage hätten haben müssen. Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden berücksichtigen.

Die Lage

Bitkom Research hat 302 IT- und Internet-Startups in Deutschland zum Status quo befragt. Danach gibt jedes elfte Startup (9 Prozent) an, die Umsetzung bereits abgeschlossen zu haben. Weitere 41 Prozent haben zumindest bereits erste Maßnahmen begonnen oder umgesetzt. In jedem dritten Startup (32 Prozent) ist man bislang aber gerade erst dabei, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ohne Maßnahmen eingeleitet zu haben.

Und rund jedes Siebte (15 Prozent) hat noch großen Nachholbedarf: 11 Prozent haben zwar von der DSGVO gehört, aber noch nichts unternommen, 3 Prozent wissen gar nichts von den neuen Regeln und 1 Prozent ist informiert, hat sich aber bewusst entschieden, sich nicht weiter damit zu beschäftigen.

Wie geht’s weiter?

Bitkom hat "Fragen und Antworten" (FAQ) sowie vier Praxisleitfäden veröffentlicht. Alle Informationen stehen auf der Bitkom Webseite zum kostenlosen Download bereit.

Am 17. Mai wird Bitkom im Rahmen einer telefonischen Pressekonferenz eine Studie über den Umsetzungsstand der DSGVO in der deutschen Wirtschaft vorstellen.

Praxis-Check für Ihre Daten nötig? Hier geht's zum neuen W&V Report.


Autor: Rolf Schröter

Rolf Schröter ist Chefredakteur der W&V und interessiert sich nicht nur deshalb prinzipiell für alles Mögliche. Ganz besonders für alles, was mit Design und Auto zu tun hat. Auch, wenn er selbst gar kein Auto besitzt.