
Beschlussvorlage für Videokonferenz:
Lockdown oder nicht? Beratung über Maßnahmen
Der Bund will mit einem zeitlich beschränkten Lockdown die Corona-Infektionswelle brechen. Freizeiteinrichtungen und Gastronomie sollen geschlossen, Unterhaltungs-Events verboten werden.

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Das geht aus der Beschlussvorlage des Bundes für die Bund-Länder-Videokonferenz von Bundeskanzlerin Merkel an diesem Mittwoch hervor. Demnach sollen bundesweit Freizeiteinrichtungen und Gastronomie geschlossen, Unterhaltungsveranstaltungen verboten sowie Kontakte in der Öffentlichkeit sowie Feiern auf Plätzen und in Wohnungen eingeschränkt werden.
Die Maßnahmen sollen ab 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Nach Ablauf von zwei Wochen sollen Kanzlerin und Länderchefs die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. Ziel sei es, dass sich Familien und Freunde auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedürfe es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung.
Offen war, ob und wie weitgehend die Länder die Maßnahmen mittragen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte eine Zustimmung seiner Regierung zu einem derartigen Beschluss ausgeschlossen.
Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen:
Einzelhandel: Einzelhandelsgeschäfte sollen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. Es müsse aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter aufhalte.
Gastronomie/Hotels: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sollen geschlossen werden. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sollen untersagt werden. Die Bürger werden aufgefordert, auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.
Kultur/Unterhaltung: Theater, Opern, Konzerthäuser sollen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmeeinrichtungen und Bordelle.
Sport: Freizeit- und Amateursportbetriebe auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen werden geschlossen, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Über die Spiele der oberen Fußball-Ligen wird in dem Papier nichts Konkretes gesagt.
Körperpflege: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios sollen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben - anders als im Frühjahr - unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.
Wirtschaft: Der Industrie, dem Handwerk und dem Mittelstand soll sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden. Die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden.
Hilfe für Unternehmen: Der Bund will Hilfen verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessern. Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW-Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.
Schulen und Kindergärten: Diese Einrichtungen sollen offen bleiben. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.
Öffentlichkeit/Feiern: Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes sollen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.