Sowohl Hehns Lebensgefährtin als auch die Vertreterin einer TV-Firma, die für den Elektronikmarkt arbeitet, sagten als Zeuginnen aus, dass der 62-Jährige seine Ex-Agentin nicht ermächtigt habe, den Vertrag auszuhandeln. Sascha Hehn sei bei Telefonaten mit der Frau zunehmend verärgert gewesen. "Er war sauer, stinksauer", sagte Hehns Freundin, die während der Telefonate damals im Büro neben ihm saß.

Urteil am 11. Mai

Hehn sei fassungslos gewesen, als er erfahren habe, dass seine Ex-Agentin mit dem Elektronikmarkt verhandelte, ohne einen Auftrag dafür zu haben, gab seine Lebensgefährtin zu Protokoll. Als die Agentin in einem Telefonat 20 Prozent Gage für den Werbevertrag gefordert habe, sei Hehn laut geworden und habe aufgelegt.

Ein Geheimnis blieb der Betrag, den Sascha Hehn für den Werbespot erhielt. Weder die Vertreterin der TV-Firma noch der Anwalt des Schauspielers wollten die Summe nennen. Die Zeugin versicherte aber, dass es weniger als die mehrfach genannten 160.000 Euro gewesen seien. Die Prozessparteien verständigten sich nun darauf, dass der tatsächliche Betrag lediglich in einer sogenannten schriftlichen Einvernahme festgehalten wird. Nach knapp 60 Minuten war die Verhandlung zu Ende. Das Urteil wird am 11. Mai verkündet. (dpa/fs)


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Autor: W&V Redaktion

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