Die Sprecherin betonte, bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts handelt es sich um eine Entscheidung in einem Eilverfahren. "In diesen Verfahren gilt ein anderer rechtlicher Maßstab als in ordentlichen Verfahren. Die endgültige Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen wird der Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten sein."

Eine Youtube-Sprecherin begrüßte, dass das Verwaltungsgericht die Verpflichtung zur massenhaften Übermittlung von Nutzerdaten an das BKA als Verstoß gegen Europarecht bewertet habe. "Wir unterstützen die Bestrebungen der Europäischen Union, mit dem Digital Services Act (DSA) ein europaweit einheitliches Regelwerk für den Umgang mit Inhalten festzulegen. Wir halten das für den richtigen Weg, um konsequent gegen illegale Inhalte vorzugehen und dabei das Prinzip des offenen Internets zu bewahren."(dpa/st)


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Autor: W&V Redaktion

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