
Neue Rücksende-Klausel: E-Commerce kann teuer werden
Die EU hat entschieden: Ab 2013 könnten Online-Händler die Rücksendekosten auch für Waren mit einem Bestellwert über 40 Euro an die Kunden weitergeben. W&V Online hat sich umgehört, wie die Branche mit der geplanten Änderung umgehen will.
Am 23. Juni will das Europäische Parlament eine neue Verbraucher-Richtlinie festzurren, die grundlegende Veränderungen für den E-Commerce nach sich ziehen würde. Das berichtet die "Internet Business World". Auf der Agenda des Parlaments steht unter anderem die sogenannte 40-Euro-Klausel für Rücksendungen. Diese soll europaweit gekippt werden.
Die Klausel besagt, dass Kunden Waren, deren Bestellwert höher als 40 Euro ist, kostenlos zurücksenden dürfen. Ab 2013, dann erst sollen die Änderungen verbindlich werden, könnten die Unternehmen die Rücksendekosten nun auf die Kunden abwälzen – nach vorheriger Information der Konsumenten. "Als Branchenverband beobachten wir mit Interesse die Entwicklung bezüglich der 40-Euro-Klausel. Grundsätzlich schafft die Aufhebung der Klausel ein Gleichgewicht bei der Kostenverteilung zwischen Verbraucher und Unternehmer in Bezug auf das Widerrufsrecht“, erklärt Stephanie Schmidt, Justitiarin des Bundesverbandes des Versandhandels (BVH). Denn die Rücksendekosten würden sich für die Händler durchaus bemerkbar machen.
Derzeit herrsche in der E-Commerce-Branche noch Zurückhaltung, wie man mit den Änderungen verfahren wird, so Schmidt. Das bestätigten Anfragen von W&V Online bei Internet-Händlern. Bei Otto heißt es, dass man "derzeit noch dabei ist, zu prüfen, was genau die Entscheidung des Europäischen Parlaments für das Unternehmen bedeutet bzw. über welche konkreten Veränderungen nachzudenken sind“. Online-Schuh-Shop Zalando, der mit kostenlosem Rückversand wirbt, lässt Ähnliches verlauten.
Überraschenderweise prescht Zalando-Konkurrent und Otto-Tochter Mirapodo schon je: "Sollte diese Neuregelung in Kraft treten, wird sich das nicht zum Nachteil auf unsere Kunden auswirken. Der Mirapodo Kunde soll auch weiterhin den gewohnten Service ohne Einschränkungen genießen“, so Geschäftsführerin Stephanie Caspar. Auch der BVH glaubt, dass "Unternehmen, die in der bisherigen deutschen Regelung zu den Rücksendekosten einen Wettbewerbsvorteil sehen, diese sicherlich auch weiterhin übernehmen werden, um sich bei ihren Kunden positiv von Mitbewerbern abzuheben."