Darauf gingen auch die Richter in ihrem Urteil ein, wie das Landgericht weiter mitteilte. Sie argumentierten, dass das Werbeverbot nicht dazu geeignet sei, den Schutz regionaler TV-Sender, bei denen die Regionalwerbung eine wichtige Einnahmequelle ist, umfassend zu erreichen. Denn regionale Werbung auf Internetplattformen stellten gleichfalls eine echte Konkurrenz für die regionalen und lokalen Fernsehveranstalter dar. "Die Internetplattformen würden in ähnlich großem Maße wie die nationalen Fernsehveranstalter die Einnahmen gefährden, die die regionalen und lokalen Fernsehveranstalter mit dieser Werbung erzielen." Von den Internetplattformen gehe daher die gleiche Gefahr für das finanzielle Wohlergehen und den Fortbestand der regionalen und lokalen Fernsehveranstalter aus.

Verbot verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Ein Schutz der Medienvielfalt in Deutschland sei mit einem regionalen TV-Werbeverbot für bundesweite TV-Sender nur "bruchstückhaft" zu erreichen. Das Verbot sei nicht vereinbar mit europäischen Regeln zum freien Dienstleistungsverkehr und dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Die Bundesländer haben per Staatsvertrag festgelegt, dass eine regionale Verbreitung von Werbung in einem bundesweit ausgerichteten TV-Programm grundsätzlich verboten ist. Es gibt eine Ausnahme: Erlaubt ist das, wenn das Recht in dem jeweiligen Bundesland dies zulässt. Auch eine Zulassung ist dann nötig. Hintergrund des Verbots ist, dass die Bundesländer die Position von lokalen und regionalen Medien im Sinne der Meinungsvielfalt stärken wollen. Diese sollen von Einnahmen durch regionale Werbung profitieren können.

Bereits im Februar hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf Bitten des Landgerichts zu dem Fall eine Einschätzung abgegeben, dass das in Deutschland geltende Regionalwerbung-Verbot für bundesweit ausgestrahlte TV-Programme gegen EU-Recht verstoßen könnte. Thomas Wagner, Geschäftsführer und Chief Sales Officer Seven.One Entertainment Group: "Endlich ist regionale Werbung auch im TV rechtmäßig. Fernsehen steht für schnellen Reichweitenaufbau und damit hohe Aufmerksamkeit. Regionale Werbung im TV erschließt nun zusätzliche Potenziale – etwa für Kund:innen mit Fokus auf einzelne Bundesländer. Wir können jetzt auf Basis der wegweisenden Gerichtsentscheidung hierfür eine Lösung anbieten und TV-Werbung genau dorthin bringen, wo es für unsere Kund:innen am wirkungsvollsten ist. Gemeinsam mit unserem Kunden Fussl Modestraße werden wir nun eine erste Kampagne kurzfristig umsetzen." (dpa/st)

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W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

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