Nach dem damaligen Gerichtsbeschluss waren alle Kommentare keine Diffamierung der Person und damit keine Beleidigung. Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheiße" und "Geisteskranke" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Beiträge geschrieben. Die Entscheidung war auf Unverständnis gestoßen.

Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden, hätten einen "ehrherabsetzenden Inhalt", der nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen sei, hieß es vom Gericht weiter. Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht noch keine Straftat der Beleidigung.

Künast sagte, dass sie weder verstehen, noch akzeptieren könne, dass andere, fast identische Formulierungen nicht als Beleidigungen qualifiziert worden seien. Da die Bundestagsabgeordnete eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung vorgelegt.

dpa


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Autor: W&V Redaktion

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