Raab betonte mit Blick auf den künftigen Auftrag der Länder: "Unser Ziel ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der mit zeitgemäßen Angeboten die Vielfalt aller Regionen in ganz Deutschland abbildet."

Schenk ging auf die Blockade aus Sachsen-Anhalt ein: Es sei wichtig, die richtigen Lehren zu ziehen. "Zu diesen gehört im Interesse aller Rundfunkbeitragszahlerinnen und -zahler ein besseres Abbilden der ostdeutschen Wirklichkeit vor und hinter der Kamera, ein größerer Spielraum für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Erfüllung ihres Auftrages und nicht zuletzt notwendige Anpassungen des Verfahrens zu Festsetzung des Rundfunkbeitrages."

Dieses Verfahren ist bislang mehrstufig. Zunächst prüft die per Staatsvertrag eingesetzte unabhängige Kommission KEF den von den Sendern angemeldeten Finanzbedarf. Danach empfiehlt sie den Ländern eine Beitragshöhe. Zuerst stimmen alle Ministerpräsidenten und danach alle Landtage ab. Sie können nur in einem rechtlich eng gesetzten Rahmen davon abweichen. Weil Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland sich dagegen stemmte, hat das nun Folgen für ganz Deutschland. Der entsprechende Staatsvertrag kann so nicht in Kraft treten. Es müssen ausnahmslos alle Länderchefs und ausnahmslos alle Landtage einer Meinung sein.