
Urteil vom OLG München:
Rückschlag für Lindt: Goldhase keine Farbmarke
Lindt genießt keinen Farbmarkenschutz für seine goldenen Osterhasen, befand das OLG München. Das sind gute Aussichten für den Prozessgegner, die Confiserie Heilemann. Jetzt wandert der Streit aber vor den BGH.

Foto: Lindt
Der Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli bleibt hartnäckig, wenn es um seine Lindt Osterhasen geht. Bereits seit 2000 schwelt der Streit, nun hat das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz geurteilt und die Klage abgewiesen. Für den Goldhasen besteht kein Farbmarkenschutz, auch andere Anbieter können ihre entsprechenden Produkte so verpacken.
Das sind gute Nachrichten für Viba Sweet, Süßwarenhersteller und Prozessgegner. "Damit haben wir, nicht nur für uns, sondern auch andere viele Anbieter, zugesprochen bekommen, die Farbe Gold auf Verpackungen weiterhin zu nutzen", so das Unternehmen. Viba Sweet, ein Thüringer Unternehmen mit mehr als 125-jähriger Geschichte und vor allem für seine Nougatspezialitäten bekannt, hatte 2016 die Confiserie Heilemann übernommen.
Der Stein des Anstoßes für Lindt sind die goldenen Osterhasen der Confiserie Heilemann.
Lindt versuchte zwar durch ein Gutachten nachzuweisen, dass der Goldton der Hasen inzwischen so mit der Marke verbunden ist, dass eine Verkehrsdurchsetzung angenommen werden könne. Das sahen die Richter anders. Maßgeblich für ihre Argumentation: Die Farbe Gold zählt nicht zum Corporate Image von Lindt, da Lindt auch andersfarbige Produkte im Sortiment hat. Damit unterscheidet sich das Lindt-Gold etwa vom Nivea-Blau oder dem Milka-Lila.
Die vermeintliche Zuordnung der goldenen Farbe zum "Unternehmen Lindt" bei Schokoladenhasen durch den Verkehr beruhe allein auf der außergewöhnlichen Bekanntheit des Lindt Goldhasens und begründet keine Verkehrsgeltung der Farbe des Goldhasens für jede Form in Goldfolie eingewickelter Schokoladenhasen.
Das Gericht ließ den Gang zum Bundesgerichtshof offen, den Lindt nun beschreiten wird. Der BGH beschäftigt sich nicht zum ersten Mal mit der Causa. 2006 und 2010 scheiterte Lindt mit dem Versuch, den Osterhasen als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke schützen zu lassen. Damals war der Hersteller Riegelein der Beklagte.
So entwickelte sich der Streit weiter
Nachdem eine dreidimensionale Marke verneint wurde, unternahm Lindt einen anderen Weg. Eine Befragung sollte belegen, dass der Lindt-Goldton überragend bekannt sei. Der Verbraucher verstehe daher den goldenen Farbton als Herkunftshinweis für Lindt. Dies wurde durch ein Verkehrsgutachten der GfK belegt. Hieraus leitete Lindt die Rechte einer Benutzungsmarke an dem von Lindt genutzten Goldton gem. § 4 Nr. 2 MarkenG ab. Die Verkehrsgeltung bestehe für die Ware "Schokoladenhasen".
In der neuerlichen Auseinandersetzung erhob Lindt Klage gegen die Confiserie Heilemann auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz. Die ist nun erstmal abgeschmettert, bevor es vor den BGH nach Karlsruhe geht.