- Um Spieler vor sich selbst zu schützen, sieht Schwarz-Gelb unter anderem auch für Online-Glücksspiele ein Sperrsystem vor. Anbieter sind verpflichtet, für suchtgefährdete Menschen Spielsperren auszusprechen.

- Glücksspielanbieter in Schleswig-Holstein müssen eine Abgabe von 20 Prozent auf den Rohertrag entrichten. Das ist nach Angaben von privaten Anbietern deutlich weniger als die anderen Bundesländer anvisierten. Ein Teil des Aufkommens der Abgabe geht in Suchtprävention sowie Schuldner- und Insolvenzberatung.

Der Privatfunkverband VPRT, der sich für eine Öffnung in der Art Schleswig-Holsteins schon lange ausgesprochen hat, zeigt sich naturgemäß zufrieden mit der Novelle aus Kiel und spricht schon vom "Vorbildcharakter für länderübergreifenden Glücksspielstaatsvertrag". Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT und Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH, appelliert an die übrigen Länder, "sich bei ihren aktuellen Beratungen an dem schleswig-holsteinischen Modell zu orientieren". Die privaten Sender rechnen nämlich im Falle einer Marktöffnung im Glücksspielmarkt und einer Werbeliberalisierung mit Werbemehreinnahmen in einem insgesamt zwei- bis dreistelligen Millionen-Euro-Bereich.

Notiz am Rande: Ebenfalls am Mittwoch teilen die Medienwächter mit, dass der Münchner Sender Das Vierte hat mit der Ausstrahlung der "Show zum Tag des Glücks“ am 25. April gegen das Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen habe. Sie beanstanden dies und verbieten eine Wiederholung, die Ausstrahlung einer weiteren Show dieses Formats wird vorsorglich untersagt. Teilnehmen können dort nur Kandidaten, die ein Los der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) besitzen.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.