Card-Sharing sei Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden könne, so Rudlolf weiter. Im Interesse der mehr als 4,6 Millionen Kunden werde Sky nun "die Verfolgung derartiger Aktivitäten zusammen mit den zuständigen Behörden und unseren Partnern weiter forcieren".

Rudloff spielt auf die enge Kooperation zwischen Sky, Nagravision und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden sowie die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden an. Das Zusammenwirken habe die Anklage erst möglich gemacht, heißt es.  


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.